Arnos Schwindel mit der Zweisprachigkeit
Kurz nach der Ernennung von Daniela Morgante als neue Staatsanwältin des Rechnungshofes hat die italienische Tageszeitung Fatto quotidiano einen brisanten Hintergrund ans Tageslicht gebracht: die 43-Jährige Römerin hat keinen Zweisprachigkeitsnachweis. Der 5-Sterne Abgeordnete Paul Köllensberger griff den Fall auf und brachte ihn in der aktuellen Fragestunde im Landtag vor, in der er auf den Verstoß des Autonomiestatutes hinwies.
Kompatschers Ausrede
Landeshauptmann Arno Kompatscher verteidigt sich mit dem Argument, Morgante verfüge „aufgrund ihres Aufenthaltes in Frankfurt über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache“. Das erwähnen der Zweisprachigkeit in der Ausschreibung habe man „vergessen“, so Kompatscher. Die Zweisprachigkeit sei laut Artikel 17 des gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 305/1988 eine lex specialis, laut Kompatscher also ein Vorzugstitel, nicht jedoch ein Zugangstitel. Eine etwaige Ernennung eines Kandidaten ohne Zweisprachigkeit sei somit ausnahmsweise und vorübergehend für ein Jahr erlaubt.
Für Paul Köllensberger hat der von Kompatscher zitierte Artikel keine Gültigkeit, da er sich auf den Fall beschränkt, in dem keine Kandidaten mit den notwendigen Voraussetzungen zur Verfügung stehen. Da mit der Gegenkandidatin von Morgante, der Bozner Staatsanwältin Alessia Di Gregorio, eine Inhaberin des Zweisprachigkeitnachweises A gegenüberstand, sei dieses Argument wohl hinfällig.
Der Wandel der Zeit
Die Vorgänge erscheinen umso verwunderlicher, wenn man sie mit jenen aus dem Jahr 2011 vergleicht, als der letzte Wettbewerb stattfand: Während damals noch explizit die Zweisprachigkeit als Anforderung angeführt war, fehlt der Hinweis bei der Ausschreibung 2016 hingegen gänzlich. Und noch etwas war im Jahr 2011 ganz anders. Damals reagierte Landeshauptmann Durnwalder entschieden, als ihm der Fall einer Ernennung bei der Staatsanwaltschaft ohne Zweisprachigkeitsnachweis mitgeteilt wurde: in einem Brief an den Rechnungshof in Rom bezeichnete er diese Ernennung als „klaren Angriff auf das Autonomiestatut“.
Rom entscheidet
Gegenkandidatin Di Gregorio hat gegen die Ernennung von Daniela Morgante am Bozner Verwaltungsgericht Rekurs eingereicht. Dabei werden beide Parteien prominent vertreten. Am vergangenen Dienstag fand vor dem Verwaltungsgericht Bozen die Erstverhandlung statt. Zwei Tage später, am Donnerstagnachmittag, hat das Gericht entschieden, den Rekurs an das Verwaltungsgericht nach Rom zu verweisen. Begründung: Die Zuständigkeiten für den Fall würden nicht in Bozen liegen.
Nun wird also in Rom entschieden, ob des bei der Stellenausschreibung im vergangenen November mit rechten Dingen zugegangen ist.
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20.05.2017
Bisher hielt ich Kompatscher ja nur für ne Marionette dieses fremden Staates, so langsam aber denke ich, daß er bewusst für diesen Staat Süd-Tirol italianisiert und uns und unsere kultur versucht zu beseitigen!