von apa 23.07.2016 12:40 Uhr

Grasser-Anklage: Staatsanwaltschaft will 166 Zeugen laden

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) will im Strafverfahren gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) und seine 15 Mitangeklagten 166 Zeugen laden. Das berichtet das Magazin “profil” unter Berufung auf die 825 Seiten starke Anklageschrift.

APA

Aussagen sollen demnach u.a. der Industrielle Hannes Androsch, der frühere Bank Austria-Chef Gerhard Randa, die früheren Immofinanz-Aufsichtsräte Guido Schmidt-Chiari und Erhard Schaschl, der Banker und Grasser-Vertraute Julius Meinl, der Linzer Ex-Bürgermeister Franz Dobusch (SPÖ), sein Nachfolger Klaus Luger (SPÖ) sowie Alfred Finz, ÖVP-Finanzstaatssekretär unter Minister Grasser.

Einen Beweis, dass Grasser im Zusammenhang mit der Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) oder mit der Einmietung der oberösterreichischen Finanz- und Zollämter in den Linzer Terminal Tower Bestechungsgeld angenommen hat, kann die Anklage dem Bericht zufolge nicht liefern. Stattdessen knüpft die WKStA eine Indizienkette – etwa in Zusammenhang mit Barabhebungen von einem (offiziell dem mitangeklagten Lobbyisten Walter Meischberger gehörenden) Konto in Liechtenstein und Zahlungseingängen auf Grassers österreichischen Privatkonten.

Im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung 2004 geht es um eine geheime Zahlung von fast 10 Mio. Euro – 1 Prozent des Kaufpreises – die von der im Bieterverfahren siegreichen Immofinanz nach Liechtenstein floss. Grasser soll sein Insiderwissen als Minister ausgenutzt haben, um – über den Umweg zweier Vertrauter – den entscheidenden Tipp zu geben und sich selber mit Schmiergeld zu bereichern. Grasser bestreitet dies vehement.

In der zweiten Causa geht es um den Linzer Terminal Tower. Das Hochhaus am Linzer Hauptbahnhof war ein Gemeinschaftsprojekt von Porr, Raiffeisen OÖ und Raiffeisen Leasing. Für die Einmietung der Finanz im Jahr 2006 floss eine “Vermittlungsprovision” auf Konten in Liechtenstein, wo auch der Großteil der Buwog-Millionenprovision gelandet war. Für Grasser und alle Mitangeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig.

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