Kostenlose Erstberatung in Erbschaftsfragen beliebt
Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung eines eigenhändigen Testaments oder Kontrolle eines solchen, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die VerbraucherInnen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.
Um in den Genuss einer der kostenlosen Erst-Beratung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden.
„Die Erbfolge ist einer jener Momente, in denen klare Informationen über die Rechtslage unumgänglich sind“ kommentiert Walther Andreaus, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale. „Die Notare leisten mit ihrer kostenlosen Erstberatung für die BürgerInnen einen großen Beitrag in Sachen Rechtsgewissheit und Transparenz“.
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale kann auch der Wegweiser „Die geschützte Erbfolge“ abgerufen werden. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung des Wegweisers aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“, welche vom Nationalen Notariatsrat zusammen mit den Verbraucherorganisationen herausgegeben werden.
Die Broschüre steht unter www.consumer.bz.it/de zum Download zur Verfügung.