Verlängerung für zwei Landesbeiträge
Zwei wichtige Verlängerungen wurden in den Monaten April und Mai auf den Weg gebracht, wie die Verbraucherzentrale mitteilt:
– Vorfinanzierung des 50 Prozentigen Steuerabzug durch das Land
– Fristverlängerung für die Beitragsgesuche vom Amt für Energieeinsparung
Zur Erinnerung: seit 2014 kann unter verschiedenen Voraussetzungen der 50 Prozentige Steuerabzug vom Land vorfinanziert werden. Bei dieser Vorfinanzierung handelt es sich um ein zinsloses Darlehen, welches von der Abteilung 25, dem Amt für Wohnungsbau des Landes vergeben wird. Das vom Land gewährte Darlehen muss in 10 gleichen Jahresraten zurückerstattet werden.
Die Voraussetzungen dafür im Kurzüberblick:
1. Die Wohnung muss als Hauptwohnung dienen
2. Der Gesuchsteller muss das ausschließliche und volle Eigentum oder das Fruchtgenussrecht der sanierten Wohnung besitzen
3. Die Wohnung muss in der Provinz sein
4. Der Gesuchssteller muss den meldeamtlichen Wohnsitz in dieser Wohnung haben oder diesen innerhalb 6 Monaten nach Abschluss der Arbeiten in diese Wohnung verlegen
5. Der Gesuchssteller muss seinen Wohnsitz oder Arbeitsplatz seit mindestens 5 Jahren in der Provinz haben
Bei der zweiten Verlängerung handelt es sich um die Terminverlängerung für die Beitragsgesuche von Seiten des Amtes für Energieeinsparung. Für 2017 wurde die Einreichefrist für die Förderung von Energiesparmaßnahmen und den Einsatz erneuerbarer Energiequellen auf 31. Juli verlängert.