von lf 16.05.2017 11:31 Uhr

AFI: Für und Wider des neuen Raum und Landschaftsgesetzes

Der Landes-Gesetzesentwurf „Raum und Landschaft“ liegt nun vor. Für den Direktor des Arbeitsförderungsinstitutes Stefan Perini sind einige Ansätze des Gesetzes gut, andere hingegen unvollständig oder verbesserungsbedürftig, wie er in einer Für- und Wider-Liste erläutert.

Symbolbild: Pixabay

Nach Vorgabe seiner Trägerorganisationen beschäftigt sich das Arbeitsförderungsinstitut seit Jahresbeginn intensiv mit der Zukunft des Wohnens in Südtirol. „Wir haben Statistiken eingeholt, uns mit Zukunftstrends beschäftigt, die Vorschläge der Interessensvertretungen bewertet, die Sozialpartner angehört und den Gesetzesentwurf ‚Raum und Landschaft‘ kritisch durchleuchtet“, so AFI-Mitarbeiter Friedl Brancalion. Einige Ansätze im neuen Gesetzesentwurf seien gut, andere stark verbesserungsbedürftig, heißt es aus dem AFI.

Prinzipiell positiv bewertet das AFI beispielsweise:
• eine flexiblere Raumordnungsverwaltung durch den erweiterten Entscheidungsspielraum der Gemeinden;
• die Maßnahmen zur Förderung der Wiedergewinnung, wie die Befreiung und Reduzierung von Abgaben;
• die neuen Maßnahmen der Bauförderung in kompakten Siedlungsgebieten;
• Beibehalten des Prinzips, Baugrund für den geförderten Wohnungsbau zweckzubestimmen.

Um soziale Gerechtigkeit über Wohnungspolitik herbeizuführen, stellt das AFI folgende Überlegungen an:
• beim geförderten Baugrund sollte das Gesetz in erster Linie nicht zwischen Wohnraum für Ansässige bzw. für Nicht-Ansässige unterscheiden, sondern zwischen Grundwohnbedarf und sekundären Bedarf. Die Ansässigkeit kann bestenfalls als untergeordnetes Kriterium fungieren;
• der Zeitraum der Sozialbindung muss wieder länger angesetzt werden, im Idealfall ‚auf ewig‘. Nur so kann eine scharfe Linie zwischen dem Wohnmarkt für den Grundbedarf und den für den „Sekundärbedarf“ gezogen werden;
• der Wertzuwachs in Folge von Umwidmung muss zum größeren Teil der Öffentlichen Hand zufließen. Die Anhebung auf mindestens 66 Prozent und der primäre Einsatz dieser Geldmittel zur Förderung des sozialen und geförderten Wohnbaus ist entscheidend, um die Kosten des Baugrundes spürbar zu senken und somit ´leistbares Wohnen´ zu ermöglichen.

Die Zehn Punkte für Neues Wohnen in Südtirol werden auf dem Euregio-Seminar ‚Wohnbau zwischen Regulierung und Marktwirtschaft‘ am 24. Mai an der Eurac Bozen im Detail vorgestellt.

Die Teilnahme am Seminar ist kostenlos, Anmeldung aus organisatorischen Gründen erwünscht.

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