von apa 24.10.2016 12:01 Uhr

3.175 Flüchtlinge mit Negativ-Bescheid im Land

In Österreich halten sich derzeit laut Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) 3.175 Personen auf, deren Asylanträge rechtskräftig abgelehnt wurden. Jenen Betroffenen, die an ihrer Außer-Landes-Bringung nicht mitwirken, will Sobotka künftig die Grundversorgung streichen und drängt die SPÖ weiter auf die rasche Behandlung seines vorgelegten Fremdenpaketes.

APA (Symbolbild/dpa)

Die Zahl der Personen mit abgelehnten Asylanträgen, die sich im Land aufhalten, ist von Anfang 2016 bis zuletzt deutlich gestiegen – und zwar von rund 2.800 auf die genannten 3.175 Fälle. Die Gründe dafür sind der Rückstau an Asylanträgen aus dem Jahr 2015, aber auch die schnellere Bearbeitung der Anträge durch die personell aufgestockten Asylbehörden. Die meisten Betroffenen, die zuletzt trotz negativen Bescheides noch in Grundversorgung waren, kommen laut Innenressort aus Russland (561), gefolgt von Afghanistan (391) und Nigeria (298).

Erfreut zeigte sich Sobotka darüber, dass die Außer-Landes-Bringungen seit 2014 deutlich gestiegen sind: Waren es (ohne Dublin-Fälle) im Jahr 2014 noch 4.639 Fälle, so konnten heuer (bis einschließlich September) bereits 6.196 Betroffene außer Landes gebracht werden (davon 4.515 freiwillige Rückkehrer und 1.681 Abschiebungen). Damit gab es heuer mehr Außer-Landes-Bringungen als neu angefallene abzuschiebende Personen (bisher 5.378). In den beiden Jahren davor überstieg die Zahl der neu abgelehnten Asylwerber jeweils die Anzahl derer, die Österreich wieder verlassen haben.

Mit der Arbeit der Asylbehörden zeigte sich Sobotka daher sehr zufrieden. “Es geht in eine richtige Richtung”, sagte der Minister. Dennoch seien nach wie vor Personen in Österreich aufhältig, die einen rechtskräftig negativen Bescheid haben. Um diese zur Rückkehr zu bewegen, hat Sobotka bereits vor gut zwei Wochen seinem SPÖ-Gegenüber, Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, einen Vorschlag für ein neues Fremdenpaket übermittelt, das eine Reihe an entsprechender Maßnahmen enthalten soll.

Die Pläne sehen – wie bereits bekannt – Strafen für die “Erschleichung” eines Aufenthalts von 1.000 bis 5.000 Euro durch falsche Angaben (bzw. Ersatzfreiheitsstrafe von drei Wochen) vor. Für eine nicht rechtzeitig erfolgte Ausreise (oder Einreise trotz Einreiseverbotes) sieht der Entwurf Strafen von 5.000 bis 15.000 Euro vor (oder Ersatzarrest von bis zu sechs Wochen).

Ebenfalls auf der Wunschliste des Ministers steht eine Änderung des Grundversorgungsgesetzes des Bundes: Anders als derzeit sollen all jene abgelehnten Asylwerber, die an ihrer Außer-Landes-Bringung nicht aktiv mitarbeiten (indem sie etwa ihren echten Namen verschweigen) die Grundversorgung komplett gestrichen werden. Wie viele das derzeit sind, konnte Sobotka auf Nachfrage nicht einschätzen.

Von den Bundesländern erwartet der Minister, dass diese dann in ihrer Landesgesetzgebung nachziehen. Nicht gestraft werden sollen all jene Betroffenen, die aus Gründen, für die sie nichts können, nicht ausreisen können (etwa wegen Krankheit oder weil deren Herkunftsländer kein Heimreisezertifikat ausstellen).

Einmal mehr betonte Sobotka, dass die von Verteidigungsminister Doskozil geäußerte Einschätzung, wonach bis zu 90 Prozent der abgelehnten Asylwerber (Nicht-Dublin-Fälle, Anm.) nicht abgeschoben würden, jeder Grundlage entbehren würde. Der Innenminister nannte hingegen einen Prozentsatz von rund zehn Prozent.

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