von apa 22.07.2016 09:19 Uhr

Weitere Ermittlungen gegen Grasser laufen

Die nun vorliegende, nicht rechtskräftige Anklage wegen der Buwog-Privatisierung und des Linzer Terminal Tower ist möglicherweise nicht der Schlusspunkt für Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser. Gegen ihn laufen noch Ermittlungen im Zusammenhang mit der Post-Privatisierung und Novomatic, erläuterte der Sprecher der Korruptionsstaatsanwaltschaft Konrad Kmetic.

APA (Archiv)

Weiters noch anhängig seien finanzstrafrechtliche Vorwürfe gegen Grasser. Die Ermittlungen rund um die Privatisierung des Dorotheums hingegen seien – mit der Buwog-Anklage – eingestellt worden. Bei den Buwog- und Linzer Terminal Tower-Ermittlungen gab es ursprünglich 55 Verdächtige, 16 davon wurden angeklagt, gegen die übrigen wurden die Ermittlungen eingestellt.

Bei der Post-Teilprivatisierung 2006 besteht der Verdacht auf mutmaßliche Bestechungszahlungen, die über eine Firma des PR-Beraters Peter Hochegger an den Lobbyisten Walter Meischberger geflossen und am Ende zum Teil bei Grasser gelandet sein könnten. Die Ermittlungen laufen, eine Anklage ist möglich. Laut Medienberichten wurde eine Erfolgsprovision in Höhe von 350.000 Euro lukriert, bezahlt von der Raiffeisen Centrobank (RCB), die als eine von fünf Investmentbanken mit der Abwicklung des Börsegangs betraut worden war.

Von der Novomatic floss ebenfalls Geld an Hochegger und Meischberger. Der Verdacht besteht, dass der Glücksspielkonzern damit Einfluss auf eine Novelle des Glücksspielgesetzes 2006 nehmen wollte. Der Glücksspielkonzern soll von 2005 bis 2009 rund 2 Mio. Euro an Firmen der beiden Lobbyisten gezahlt haben. Auch hier laufen die Ermittlungen noch, sollte eine Anklage erhoben werden, droht ein Strafprozess.

Die Dorotheum-Privatisierung 2001 während der Amtszeit von Grasser als Finanzminister war vom Rechnungshof scharf kritisiert worden. Der Verkauf des Dorotheums sei “zu einem wirtschaftlich ungünstigen Zeitpunkt” erfolgt, der Verkauf sei für den Staat kein gutes Geschäft gewesen. Der Verkaufserlös des Bundes lag mit 70,57 Mio. Euro “um rund 10 bis 20 Mio. Euro unter der Verkaufspreisempfehlung seitens der Investmentbank”, heißt es in dem Bericht. Es gab Medienberichte über Provisionszahlungen, die damit verbunden gewesen sein sollen. Die mutmaßliche Aussage eines Beteiligten, Grasser habe damals “nur Bargeld” genommen, führte zu einem Prozess wegen des Vorwurfs einer falschen Zeugenaussage. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts gegen Grasser und andere wurden jetzt von der Korruptionsstaatsanwaltschaft eingestellt.

Unterdessen wurden weitere Namen unter den 16 Angeklagten in der Causa Buwog/Terminal Tower bekannt. Angeklagt sind auch der frühere Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, Ex-Grasser-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht sowie der ehemalige Raiffeisen-OÖ-Chef Ludwig Scharinger und RLB-OÖ-Vorstandsdirektor Georg Starzer. Die Anklage ist nicht rechtskräftig, die Beschuldigten können Einspruch erheben. Die ersten drei Genannten finden sich in der Anklageschrift, die die “Kleine Zeitung” teilweise online veröffentlicht hat. Die Anklage gegen Starzer wurde der APA am Freitag auf Anfrage von der RLB OÖ bestätigt.

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte selber am Donnerstag nur die Namen von vier Angeklagten bekanntgegeben: Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), Ex-FPÖ-Politiker und Grasser-Vertrauter Walter Meischberger, Lobbyist Peter Hochegger sowie Immobilienmakler und ehemaliger Buwog-Aufsichtsratspräsident Ernst Karl Plech. Weitere Namen werde man nicht nennen, sagte ein Sprecher der WKStA auf APA-Anfrage.

Die RLB OÖ war Teil des Österreich-Konsortiums rund um die Immofinanz, das im Bieterverfahren um die Privatisierung der Bundeswohnungen den Zuschlag erhielt. Dabei sollen fast 10 Mio. Euro, ein Prozent des Kaufpreises, als geheime Provision an Hochegger und Meischberger, der den Großteil des Geldes auf Konten in Liechtenstein brachte, geflossen sein. Weiters hatte die RLB OÖ auch den Linzer Terminal Tower mit der Porr Baugesellschaft und Raiffeisen Leasing errichtet. Auch dabei soll Geld an Hochegger und Meischberger gegangen sein.

Der Aufsichtsratspräsident der RLB OÖ, Jakob Auer, kündigte in einer Stellungnahme eine interne Prüfung der Anklage gegen Starzer an, sobald sie der Bank vorliege. Starzer und ein weiterer betroffener Mitarbeiter bleiben im Amt – eine “Vorverurteilung” lehne er ab. Die Bank habe aktuell keine offizielle Information über die Anklage, sie sei auch den betroffenen Personen noch nicht zugestellt.

In der Bank geht man davon aus, dass die Anklageschrift von der Rechtsvertretung von Starzer übermittelt werde. Aufgrund des berichteten Umfanges von rund 820 Seiten werde diese interne Prüfung jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen. Zu den schon vor der Anklageerhebung geäußerten Vorwürfen erklärte Auer, sie seien damals von der Bank geprüft worden. Dazu sei Starzer befragt worden, dieser habe in allen seinen Aussagen klar festgestellt, dass keine Provisionszahlung erfolgt sei und alle Beschuldigungen zu Unrecht erfolgen würden.

Michael Ramprecht war früher Kabinettsmitarbeiter von Grasser, Buwog-Aufsichtsratsmitglied sowie Geschäftsführer der Bundesbeschaffungsgesellschaft. Er hatte Grasser ein “abgekartetes Spiel” im Zusammenhang mit der Buwog-Privatisierung vorgeworfen. Die Anklagepunkte umfassen Untreue, Bestechung und Beweismittelfälschung.

Für den sogenannten Weisungsrat gab das Gesamtbild in der Causa Grasser den Ausschlag für die Anklage gegen den Ex-Finanzminister und 15 weitere Personen. “Das Bild, das sich ergibt, wenn man sich die Angelegenheit von Anfang bis zum Ende ansieht, das sich zusammenfügt” habe zu der Zustimmung geführt, sagte der Vorsitzende des Gremiums, Werner Pleischl, in der “ZiB24”.

“Es geht um verschiedene Gespräche, Zahlungsweisen, Konten die weiter transferiert werden, die man in Zusammenhang setzen muss mit anderen”, präzisierte Pleischl auf Nachfrage. Letztlich sei man zur Einschätzung gekommen, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung größer sei als die eines Freispruchs. Die drei Mitglieder des Weisungsrates hätten getrennt die über 1.000 Seiten, darunter 830 Seiten Anklageentwurf, studiert und sich dann besprochen und auf eine Anklage geeinigt.

Er verstehe, dass die siebenjährige Dauer der Ermittlungen eine sehr schwere Belastung für die Betroffenen darstelle, sagte Pleischl. Aber an sich hätten die Ermittlungen vier Jahre gedauert, dann habe es einen Fehler gegeben, der dazu führte, dass Verfahrensteile wiederholt werden mussten. Aber die Staatsanwaltschaft müsse ja “penibel Punkt für Punkt nachweisen”, was den Beschuldigten vorgeworfen wird. Und in der modernen Wirtschaft würden rasche Entscheidungen mit wenig Dokumentation getroffen, da sei es außerordentlich schwierig nachzuweisen, wer was wann getan und gewusst hat. Über das mögliche Strafausmaß wollte Pleischl nicht spekulieren.

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