Mehr Förderung für traditionelle Zäune und Dächer

Die Landesregierung hat am 6. November neue Förderrichtlinien für die Landschaftspflege beschlossen. Sie sollen traditionelle Elemente der Südtiroler Kulturlandschaft erhalten und gestiegene Materialkosten berücksichtigen. Die neuen Regeln gelten ab 1. Jänner 2027.
„Traditionelle Holzzäune, Schindeldächer, Trockenmauern und Waale prägen unsere Kulturlandschaft und sind Teil unseres kulturellen Erbes. Mit den angepassten Beiträgen wollen wir dazu beitragen, dass diese charakteristischen Landschaftselemente auch in Zukunft erhalten bleiben und fachgerecht gepflegt werden können“, sagt Landesrat Peter Brunner.
Höhere Beiträge für Schindeldächer
Für Legschindeldächer steigt der Beitrag von bisher 58 auf 85 Euro pro Quadratmeter. Derselbe Fördersatz gilt für den Schindelanteil von Turgodächern, die aus einem Legschindeldach in Kombination mit einem Bretterdach bestehen.
Die Förderung für Scharschindeldächer entfällt. Sie befinden sich vor allem auf steilen Kirchen- und Turmdächern, Kapellen und Bildstöcken. Für diese Gebäude gibt es bereits eine eigene Förderschiene des Landesdenkmalamtes.
Auch die Unterstützung für Dachrinnen aus Lärchenholz wird erhöht: Der Beitrag steigt von 12 auf 25 Euro pro Laufmeter.
Mehr Unterstützung für Holzzäune
Für Speltenzäune wird der Fördersatz in der Regel um fünf Euro pro Laufmeter erhöht. Zudem kommt eine neue Unterkategorie hinzu: genagelte Zäune aus gespaltenem Lärchen- oder Kastanienholz. Holzzäune erhalten im Durchschnitt sieben Prozent mehr Förderung.
Weiterhin unterstützt werden Trockenmauern und die ordentliche Instandhaltung von Waalen. In Naturparken und im Nationalpark Stilfserjoch können außerdem bestimmte Zufahrts- und Wanderwege instand gehalten werden. Für Vorhaben im Nationalpark sind zusätzliche Fördermöglichkeiten vorgesehen.
Längere Erhaltungspflicht für Dächer und Mauern
Die bisher einheitliche Verpflichtung, geförderte Objekte 15 Jahre lang zu erhalten, wird nach Kategorien gestaffelt. Für Schindeldächer und Trockenmauern gilt künftig eine Erhaltungsdauer von 25 Jahren. Bei Zäunen und Holztrögen aus Lärchenholz im Nationalpark bleiben es 15 Jahre.
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