Wohnbaukontrollen: 107 gebundene Wohnungen standen unerlaubt leer

Die Agentur für Wohnbauaufsicht hat ihre Kontrollen im laufenden Jahr deutlich ausgeweitet. Zwischen Jänner und Ende Oktober wurden 1.210 Prüfungen abgeschlossen. Dabei stellte die Agentur 154 Verstöße fest. Auf das Gesamtjahr hochgerechnet entspricht die Kontrolltätigkeit laut Landesregierung einem Plus von mehr als 70 Prozent gegenüber 2025. Im Vergleich zu 2024 habe sie sich verdreifacht.
„Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, wird treffsicher ausfindig gemacht und konsequent sanktioniert“, sagt Wohnlandesrätin Ulli Mair. Die Kontrollen betreffen Wohnungen, die bestimmten Bindungen unterliegen: den konventionierten Wohnbau mit der Bindung „Wohnen für Ansässige“ sowie geförderte Wohnungen, für die eine Sozialbindung gilt.
138 Verstöße bei konventionierten Wohnungen
Der Großteil der Kontrollen betraf den konventionierten Wohnbau. In diesem Bereich schloss die Agentur 1.119 Kontrollen ab und stellte 138 Verstöße fest. In 107 Fällen standen gebundene Wohnungen unerlaubterweise leer. 24 Wohnungen wurden von Personen bewohnt, die dafür nicht die gesetzlich erforderlichen Voraussetzungen erfüllten. In sieben Fällen wurde ein zu hoher Landesmietzins verlangt.
Bei 91 Kontrollen von geförderten Wohnungen mit Sozialbindung wurden 16 Verstöße festgestellt. Die Wohnungen waren nicht entsprechend den geltenden Bestimmungen genutzt worden.
Die Ausweitung der Kontrollen sei durch zusätzliches Personal und vereinfachte Voraussetzungen für konventionierten Wohnraum im Zuge der Wohnreform 2025 möglich geworden, berichtet AWA-Direktorin Elisa Guerra. Außerdem sei die Agentur inzwischen in allen 116 Südtiroler Gemeinden tätig. Zuvor habe die Zuständigkeit 80 Gemeinden umfasst.
Unerlaubte touristische Vermietung wird sanktioniert
Auch touristische Kurzzeitvermietungen rücken bei den Kontrollen in den Fokus. Die Bindung „Wohnen für Ansässige“ gilt für konventionierte Wohnungen. Diese dürfen laut Landesregierung nur von Menschen bewohnt werden, die seit mindestens fünf Jahren in Südtirol ansässig sind oder die Voraussetzungen aufgrund eines Arbeitsvertrags oder eines Studienplatzes im Land erfüllen. Eine unerlaubte touristische Vermietung einer solchen Wohnung gilt als Verstoß. Für nicht gebundene Wohnungen gelten die allgemeinen Regeln für Kurzzeitvermietungen.
Im laufenden Jahr wurde in fünf Fällen unerlaubter touristischer Vermietung einer konventionierten Wohnung erstmals die mit der Wohnreform eingeführte Strafe von 30.000 Euro verhängt. Mair verweist zudem auf die im Oktober veröffentlichte Studie „Turismo e shadow economy“ des italienischen Hoteliersverbandes Federalberghi, die eine deutliche Zunahme touristischer Kurzzeitvermietungen in Südtirol aufzeige. UT24 berichtete bereits über den Airbnb-Boom in Südtirol.
Die Landesrätin sieht darin eine Bestätigung für die 2025 eingeführte vollständige Konventionierung neuer Wohnkubatur. Sie solle verhindern, dass neu geschaffener Wohnraum für Ansässige stattdessen touristisch genutzt wird.






