Rückerstattung von Sanitätskosten: Anträge bleiben Papierarbeit

Wer in Südtirol die Rückerstattung von Kosten für fachärztliche Visiten oder diagnostische Leistungen beantragt, muss dafür nach wie vor Papierunterlagen beim zuständigen Gesundheitssprengel einreichen. Auch die Originalrechnung ist weiterhin vorzulegen. Einen konkreten Termin für die Einführung einer digitalen Lösung gibt es nicht.
Das geht aus der Antwort des Gesundheitslandesrates auf eine Anfrage der Team-K-Abgeordneten Maria Elisabeth Rieder hervor. Der Landesrat verweist darin mehrfach auf einen Beschluss aus dem Jahr 2014. Damals habe die Digitalisierung noch nicht den heutigen Entwicklungsstand erreicht. Zugleich räumt er ein, dass eine Anpassung an die aktuellen technischen Möglichkeiten und die Anforderungen einer bürgernahen Verwaltung sinnvoll wäre. Konkrete Zeitpläne oder verbindliche Zusagen fehlen jedoch; genannt werden lediglich „konkrete Absichten“.
Rieder kritisiert fehlende Modernisierung
„Die Begründung, dass die Regelung aus dem Jahr 2014 stammt, ist eine schwache Ausrede“, kritisiert Rieder. „Es ist höchst an der Zeit, die Verfahren zu modernisieren. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf einfache, digitale Verwaltungswege und nicht auf unnötige Wege zu den Gesundheitssprengeln mit Papierunterlagen unter dem Arm.“
Besonders unverständlich sei, dass auch die Vorlage der Originalrechnung weiterhin vorgeschrieben ist. Dafür verweist der Landesrat ebenfalls auf die Bestimmungen des Beschlusses von 2014. Digitale Rechnungen, elektronische Identifizierungssysteme und sichere Online-Dienste hätten sich inzwischen etabliert, würden bei diesem Verfahren aber nicht genutzt.
Kein Umsetzungstermin
Rieder sieht darin ein Beispiel dafür, dass die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung im Alltag der Bürger oft nicht ankommt. „Von einer modernen und bürgernahen Verwaltung kann keine Rede sein, wenn Anträge weiterhin ausgedruckt, unterschrieben und persönlich abgegeben werden müssen. Die Menschen erwarten sich zu Recht digitale Lösungen und keine Ankündigungen ohne konkreten Umsetzungstermin.“
Die Antwort der Landesregierung lässt damit offen, wann das Verfahren tatsächlich digitalisiert wird. Ein konkreter Umsetzungstermin ist weiterhin nicht in Sicht.






