Auto nach dem Tanken kaputt: VZS gibt wichtige Tipps

Seit einigen Wochen erhält die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) vermehrt Meldungen über Autos, die kurz nach dem Tanken Probleme bekommen. In den geschilderten Fällen bleibt das Fahrzeug oft schon wenige Kilometer nach dem Tankstopp stehen und muss abgeschleppt werden. Häufig genannt werden Startschwierigkeiten, Leistungsverlust oder ein absterbender Motor.
Die Meldungen häufen sich zeitgleich mit dem Anstieg der Diesel- und Benzinpreise. Ein Zusammenhang mit den Preisen oder eine gemeinsame Ursache für die Fahrzeugschäden lässt sich derzeit jedoch nicht feststellen.
Belege beim Tanken aufbewahren
Die Verbraucherzentrale rät Autofahrern, beim Tanken möglichst mit Karte zu bezahlen und stets eine Quittung zu verlangen. Bei Selbstbedienung muss diese häufig an der Zapfsäule oder während des Zahlungsvorgangs ausdrücklich angefordert werden.
Treten kurz nach dem Tankstopp Probleme auf, sollten Betroffene möglichst rasch alle relevanten Informationen und Belege sichern. Auf der Rechnung des Abschleppdienstes sollten der Abholort – mit Adresse oder Straßenkilometer – sowie die Werkstatt vermerkt sein, zu der das Fahrzeug gebracht wurde.
Werkstatt um schriftlichen Bericht bitten
Nach Empfehlung der VZS sollte eine Kraftstoffprobe aufbewahrt und die Werkstatt um eine technische Überprüfung gebeten werden. Wenn möglich, sollte sie einen schriftlichen Bericht oder ein Gutachten erstellen. Darin sollten die festgestellten Probleme, die notwendigen Reparaturen und mögliche Ursachen des Defekts angeführt sein. Auch Auffälligkeiten im Kraftstoff, etwa Wasser, Verunreinigungen oder andere Kontaminationen, sollten dokumentiert werden.
Alle Belege für Abschleppdienst, Diagnose, Reparatur und weitere entstandene Kosten sollten aufbewahrt werden. Auf den Rechnungen sollte auch der jeweilige Grund für die Leistung stehen.
Schaden schriftlich melden
Das Problem sollte unverzüglich schriftlich dem Tankstellenbetreiber und dem zuständigen Mineralölkonzern gemeldet werden. Anzugeben sind laut VZS unter anderem die Tankstelle – sie lässt sich meist anhand einer Nummer auf dem Kassenbon zuordnen –, Kraftstoffart und -menge, Zahlungsweise sowie der Ablauf des Vorfalls und bereits vorgenommene Arbeiten am Fahrzeug. Belege sollten als Kopien beigelegt werden.
Für die Beanstandung empfiehlt die Verbraucherzentrale ein Einschreiben mit Rückschein oder eine zertifizierte E-Mail (PEC), damit Inhalt und Zeitpunkt der Meldung nachvollziehbar sind. Im Schreiben sollte außerdem der geforderte Schadenersatz samt IBAN oder die gewünschte Form der Entschädigung genannt werden. Auch eine Frist für die Antwort sollte gesetzt werden.






