Kokain-Alarm in Leifers

Der Notruf ging am vergangenen Freitagvormittag ein. Die Frau berichtete, dass der 35-Jährige vermutlich nach der Einnahme von Drogen gesundheitliche Probleme habe. Neben dem Roten Kreuz rückten auch die Ordnungshüter der Dienststelle Leifers an. Bei den ersten Erhebungen stellte sich heraus, dass die beiden während der Nacht Kokain mit der sogenannten Freebase-Methode konsumiert haben dürften.
Bei der Durchsuchung der Wohnung fanden die Beamten 10,75 Gramm Kokain und eine Feinwaage. Der Mann machte sich unterdessen aus dem Staub, als er die Ordnungshüter bemerkte. Die Suche führte die Beamten zu einem weiteren Gebäude in Leifers. Gemeinsam mit Kollegen aus Branzoll und der Freiwilligen Feuerwehr Leifers verschafften sie sich gewaltsam Zutritt. Der Mann wurde dort allerdings nicht gefunden.
Die Ermittlungen endeten mit Anzeigen gegen beide Beteiligten. Sowohl die 40-jährige Frau als auch der 35-jährige Mann wohnen in Leifers. Das Kokain und die Feinwaage wurden beschlagnahmt. Zur Nationalität der beiden machte die Polizei keine Angaben.
Gefährlicher Rausch mit hohem Suchtpotenzial
Dass es sich nicht um einen Einzelfall handelt, zeigt ein Blick auf die vergangenen Wochen: Bereits zum zweiten Mal stellten die Ordnungshüter in Leifers den Konsum von Kokain über die sogenannte Freebase-Methode fest.
Dabei wird das Kokain mithilfe von Ammoniak oder Natron chemisch verändert. Die entstandene Substanz wird anschließend erhitzt und die Dämpfe werden eingeatmet. Dafür werden teilweise selbst gebastelte Vorrichtungen aus Flaschen und kleinen Gefäßen verwendet.
Der Rausch setzt innerhalb weniger Sekunden ein, ist besonders intensiv und klingt schnell wieder ab. Gerade diese Kombination macht die Methode so gefährlich. Der kurze, heftige Kick kann ein starkes Verlangen nach dem nächsten Konsum auslösen. Das Risiko, abhängig zu werden, ist entsprechend hoch.
Auch die unmittelbaren gesundheitlichen Folgen können dramatisch sein: Schwere Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkte, Krampfanfälle und Überdosierungen können lebensbedrohlich werden. Hinzu kommen mögliche Halluzinationen, paranoide Zustände und schwere Schäden an der Lunge.
Für die beiden Angezeigten gilt die Unschuldsvermutung, bis ihre Schuld durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt ist.






