von wk 31.10.2026 07:57 Uhr

Steuergeld trotz Vermögen im Ausland? STF verlangt Aufklärung

Die Süd-Tiroler Freiheit will wissen, ob Eigenerklärungen von Einwanderern und Flüchtlingen überprüft werden – und ob Geldtransfers ins Ausland bei der Berechnung von Sozialleistungen berücksichtigt sind.

APA/THEMENBILD

Wer in Südtirol um bestimmte Sozialleistungen, Beiträge oder Tarifbegünstigungen ansucht, muss häufig eine EEVE vorlegen. Die Abkürzung steht für Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung. Darin werden Einkommens- und Vermögensdaten zusammengeführt; sie ist Voraussetzung für zahlreiche Leistungen und Vergünstigungen des Landes.

 

Eigenerklärungen bei Vermögen im Ausland

Die Süd-Tiroler Freiheit (STF) will nun wissen, wie genau diese Angaben geprüft werden, wenn Antragsteller ihr Vermögen im Ausland erklären. In einer am 30. Oktober eingebrachten Landtagsanfrage verweist sie darauf, dass Menschen, die aus dem Ausland stammen und hier um Leistungen ansuchen, geforderte Unterlagen aus ihrem Herkunftsland oft nur schwer beschaffen könnten.

In solchen Fällen werde mit Eigenerklärungen bestätigt, dass dort kein Vermögen und kein Besitz vorhanden seien.

Die zentrale Frage der STF: Reichen solche Erklärungen aus, um öffentliche Leistungen zu erhalten – und werden die Angaben ausreichend kontrolliert? Die STF verlangt von der Landesregierung Zahlen zu Kontrollen, aufgedeckten Falscherklärungen und den Folgen für die Betroffenen.

Kontrollen und Falschangaben im Fokus

Die Landesregierung soll für die vergangenen zehn Jahre aufschlüsseln, wie oft Eigenerklärungen zum fehlenden Vermögen im Ausland anerkannt wurden. Erfragt werden auch weitere Arten von Eigenerklärungen, die Zahl der Stichprobenkontrollen und deren Ergebnisse.

Welche Folgen haben falsche Angaben?

Sollten Falscherklärungen festgestellt worden sein, will die STF wissen, wie viele Fälle es gab, welche Konsequenzen folgten und wie viele Betroffene außerhalb Südtirols geboren wurden. Die Anfrage verlangt außerdem Angaben dazu, wie ausländischer Besitz innerhalb und außerhalb der EU überprüft wird.

Millionenüberweisungen und die Berechnung der Leistungen

Ein weiterer Schwerpunkt sind Geldtransfers ins Ausland. Die STF verweist auf ASTAT-Angaben, wonach im Land arbeitende Ausländer jährlich Millionenbeträge in ihre Herkunftsländer überweisen. Sie fragt, wie viele EEVE-Verfasser solche Überweisungen angegeben haben und ob Geldtransfers oder ausländische Bankkonten bei der Bewertung der wirtschaftlichen Lage berücksichtigt werden.

 

Geldtransfers als Faktor bei der Berechnung?

Konkret geht es um den Faktor „Wirtschaftliche Lage“ (FWL): Die Landesregierung soll erklären, wie sich Überweisungen auf die Berechnung auswirken – auch für weitere Personen im selben Haushalt. Zudem fragt die STF nach Besitz im Ausland, der in Eigenerklärungen angegeben wurde.

Die Anfrage richtet sich damit auf eine grundlegende Frage beim Einsatz öffentlicher Mittel: Wird bei der Vergabe von Leistungen die gesamte wirtschaftliche Lage der Antragsteller berücksichtigt – auch dann, wenn Vermögen oder Geldflüsse im Ausland liegen?

 

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