Wahlreform: SVP sieht Südtirols Vertretung abgesichert

Kernpunkt ist ein zwischen Italien und Österreich vollzogener Notenwechsel, der laut SVP auch für die Vertretung der deutschen und ladinischen Minderheit in der Abgeordnetenkammer eine internationale Absicherung schafft. Insgesamt sollen damit fünf Sitze für die deutsche und ladinische Minderheit gesichert werden. Zudem wurden die Zugangsvoraussetzungen für die Verhältniswahl in der Abgeordnetenkammer erleichtert.
SVP-Obmann Dieter Steger bezeichnete den Notenwechsel als wichtigen Schritt für den Minderheitenschutz. Die österreichische Schutzfunktion und deren Anerkennung durch Italien seien ein Zeichen dafür, dass der internationale Minderheitenschutz Südtirols funktioniere. Auch der Verfassungsrechtler Walter Obwexer, der die österreichische Bundesregierung bei den Verhandlungen beraten hat, habe die rechtliche Bedeutung des Abkommens hervorgehoben.
Die SVP-Abgeordnete Renate Gebhard erklärte die Enthaltung bei den Vertrauensabstimmungen damit, dass die SVP weder der Regierungsmehrheit noch der Opposition angehöre. Gleichzeitig sei eine zwischenzeitlich gestrichene Quotenregelung für die Minderheitenvertretung wieder in den Gesetzestext aufgenommen worden.
Offen bleibt die umstrittene Änderung des Senatswahlkreises Bozen-Unterland. Die SVP konnte nach eigenen Angaben eine Verkleinerung des Wahlkreises nicht verhindern. Erreicht wurde jedoch, dass das Unterland nicht auf mehrere Wahlkreise aufgeteilt wird. Es wird gemeinsam mit Pfatten dem Senatswahlkreis Meran zugeordnet.
Die SVP spricht deshalb von einem Kompromiss, durch den die Einheit des Unterlandes erhalten und die parlamentarische Vertretung Südtirols insgesamt abgesichert worden sei.






