Schneller zum Pflegegeld: Neue Regel für Senioren

Die Landesregierung hat der Maßnahme auf Antrag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer zugestimmt. Voraussetzung ist eine Bescheinigung einer Behinderung nach Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes 104/92. Diese bestätigt den Bedarf nach ständiger, kontinuierlicher und umfassender Betreuung, berichtet das LPA. Eine Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern des Sanitätsbetriebs und der Abteilung Soziales hat es deshalb als gerechtfertigt bewertet, allen über 70-Jährigen nach Vorlage der Bescheinigung automatisch die erste Pflegestufe zuzuweisen. Damit lasse sich die Bearbeitungszeit für die Einstufungsteams deutlich reduzieren, schließlich stellt diese Altersgruppe den größten Anteil der Antragsteller.
Die Neuerung gilt ab sofort. Wer bereits einen Antrag auf Pflegegeld der ersten Stufe gestellt hat, über 70 Jahre alt ist und über die entsprechende Bescheinigung verfügt, sollte diese nachreichen.
Mehr Einstufungsteams
„Der Pflegebedarf kommt oft unerwartet und schnell. Darum muss auch die Auszahlung des Pflegegeldes weiter beschleunigt werden“, betont Pamer. Die Maßnahme ist Teil eines größeren Pakets: Die Einstufung von Amts wegen bei Demenzerkrankungen läuft bereits, weitere Schritte sind in Vorbereitung.






