Polizei verlängert zwei Schutzzonen

Betroffen sind die Bereiche rund um die Haltestelle Sillpark/König-Laurin-Straße und den Spielplatz im Rapoldipark, berichtet die Polizei. Die neuen Verordnungen treten am 26. September in Kraft und gelten zu den jeweils festgelegten Tageszeiten bis zum 25. März 2027. Notwendig sei die Neuerlassung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesen Bereichen, so die Polizei.
Wer gegen ein Betretungsverbot verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen, im Wiederholungsfall mit bis zu 4.600 Euro. Kann die Strafe nicht eingetrieben werden, droht eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
Polizei zieht positive Bilanz
Aus Sicht der Polizei waren die bisherigen Schutzzonen ein großer Erfolg. Sie hätten wesentlich dazu beigetragen, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in diesen Bereichen zu stärken.
Zwischen 1. März und 31. August wurden insgesamt 22 Wegweisungen und Betretungsverbote ausgesprochen. Anzeigen wegen Missachtung eines Betretungsverbots gab es in diesem Zeitraum keine.






