STF weist Vorwürfe von Landesrat Bianchi zurück

Bianchis Eingabe bei der Staatsanwaltschaft Bozen zielt darauf ab, mögliche Finanzierungen sogenannter „ethnisch-identitärer“ politischer und gesellschaftlicher Organisationen aus dem Ausland überprüfen zu lassen. Die Süd-Tiroler Freiheit stellt dazu fest, keine illegalen Spenden aus dem Ausland zu erhalten. Alle Bilanzen und Unterlagen würden jährlich von internen Gremien, externen Prüfern und einer eigenen Kommission des italienischen Parlaments in Rom geprüft. Zudem würden die Bilanzen jährlich und die Spenden monatlich veröffentlicht. Bereits vor wenigen Jahren hätten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben, dass die Verdächtigungen haltlos seien.
Bianchi selbst erkläre, nicht zu wissen, ob die Anschuldigungen überhaupt zutreffen, kritisiert die Bewegung. Offenkundig gehe es ihm nur darum, die politische Konkurrenz zu diskreditieren. Die STF vertrete politische Positionen, die dem Landesrat nicht gefielen, das sei sein gutes Recht. „Dann soll er sich aber politisch und inhaltlich mit diesen Positionen auseinandersetzen.“ Unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft Südtirols dürften nicht zum Anlass genommen werden, mit strafrechtlichen Verdachtsmomenten zu operieren. Wer öffentlich mit Vermutungen über Parteienfinanzierung oder Steuerdelikte hantiere, trage eine große Verantwortung: „Strafrecht kann nicht im Konjunktiv betrieben werden.“
Verteidigung der Laurinstiftung
Auch die wiederholten Angriffe Bianchis gegen die Laurinstiftung zeugten von Unwissenheit, so die Bewegung. Diese unterstütze seit Jahrzehnten in Not geratene Familien in Südtirol, Bergbauern und Kulturvereine. Ohne ihre Tätigkeit stünden viele Menschen und Vereine heute deutlich schlechter da, vom italienischen Staat hätten sie seinerzeit keine Unterstützung erhalten.
Sollte die Staatsanwaltschaft Anlass für Untersuchungen sehen, würden die zuständigen Stellen ihre Arbeit machen, heißt es abschließend. Bis dahin gelte der Grundsatz: „Vermutungen sind keine Beweise und politische Gegner sind keine Straftäter, nur weil ihre Überzeugungen einem Landesrat nicht gefallen.“






