STF zu Bianchi: „Strafrecht kann nicht im Konjunktiv betrieben werden“

Die Süd-Tiroler Freiheit betont in einer Stellungnahme, keine illegalen Spenden aus dem Ausland zu erhalten. Zudem würden sämtliche Bilanzen und Unterlagen jährlich von internen Gremien, externen Prüfern sowie einer eigenen Kommission des italienischen Parlaments in Rom kontrolliert. Die Bilanzen würden jährlich und die Spenden monatlich veröffentlicht.
Frühere Ermittlungen hätten Vorwürfe entkräftet
Nach Angaben der Süd-Tiroler Freiheit habe es bereits vor einigen Jahren Ermittlungen der italienischen Staatsanwaltschaft zu diesem Thema gegeben. Dabei hätten sich die gegen die Bewegung erhobenen Verdächtigungen als haltlos erwiesen.
Gleichzeitig kritisiert die Süd-Tiroler Freiheit Bianchis Vorgehen. Dieser habe selbst erklärt, nicht zu wissen, ob die erhobenen Anschuldigungen überhaupt zutreffen. Die Bewegung wirft dem Landesrat deshalb vor, politische Konkurrenz diskreditieren zu wollen.
„Strafrecht kann nicht im Konjunktiv betrieben werden“
Die Süd-Tiroler Freiheit verweist darauf, dass Bianchi ihre politischen Positionen nicht teilen müsse. Unterschiedliche Auffassungen über die Zukunft Süd-Tirols sollten aus Sicht der Bewegung jedoch politisch und inhaltlich ausgetragen werden.
Insbesondere die Erwähnung möglicher Parteienfinanzierung, Steuerdelikte oder anderer Straftaten stößt auf Kritik. Wer öffentlich mit solchen Vermutungen arbeite, trage eine große Verantwortung, heißt es. „Strafrecht kann nicht im Konjunktiv betrieben werden“, so die Süd-Tiroler Freiheit.
Kritik auch an Angriffen auf Laurinstiftung
Darüber hinaus nimmt die Bewegung Stellung zu den wiederholten Angriffen Bianchis auf die Laurinstiftung. Diese würden laut Süd-Tiroler Freiheit auf Unwissenheit beruhen.
Die Stiftung unterstütze seit Jahrzehnten Familien in Süd-Tirol, die in Not geraten seien, sowie Bergbauern und Kulturvereine. Ohne deren Tätigkeit würden viele Menschen und Vereine heute wesentlich schlechter dastehen, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit. Unterstützung vom italienischen Staat habe es für diese laut der Bewegung seinerzeit nicht gegeben.
Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze
Sollte die Staatsanwaltschaft Anlass für weitere Untersuchungen sehen, würden die zuständigen Stellen ihre Arbeit machen, betont die Süd-Tiroler Freiheit. Bis dahin gelte jedoch der rechtsstaatliche Grundsatz, dass Vermutungen keine Beweise seien.
„Politische Gegner sind keine Straftäter, nur weil ihre Überzeugungen einem Landesrat nicht gefallen“, heißt es abschließend in der Stellungnahme.






