Südtirol: Neue Regeln für die Vergabe von Gästebetten

Vorrang sollen demnach Beherbergungsbetriebe in touristisch weniger entwickelten Gemeinden erhalten. Berücksichtigt werden zudem nachhaltige Konzepte und eine gesicherte Betriebsnachfolge. Auch der Denkmalschutz des Gebäudes kann bei der Vergabe eine Rolle spielen.
Weitere Kriterien sind eine bestehende Kapazität von höchstens 75 Betten sowie ein Höchstalter von 41 Jahren für den Betriebsinhaber oder die Betriebsinhaberin. Auch eine bestehende Ermächtigung zur Verabreichung von Speisen und Getränken an Passanten fließt in die Bewertung ein.
Mit dem Beschluss kann nun das erste Vergabeverfahren starten. Den Auftakt bildet ein öffentlicher Aufruf des Tourismuslandesrates. Erst danach können interessierte Betriebe über ihre Gemeinden um zusätzliche Gästebetten aus dem Landeskontingent ansuchen.






