Sexualstrafrecht soll bald verschärft werden

Dabei soll die Frage behandelt werden, ob der Besitz von Darstellungen sexueller Gewalt oder Vergewaltigungen an volljährigen Personen unter Strafe gestellt wird. Das Herstellen, Versenden und Verbreiten von Missbrauchsaufnahmen sei bereits strafbar. Der Besitz aber noch nicht.
Diese Lücke müsse laut der Ministerin nun geschlossen werden. Bereits im vergangenen Jahr seien die Verbote von Upskirting und dem Versenden von Dick-Pics eingeführt worden. Sporrer zeigte sich im ZIB2-Interview „fassungslos“, dass sie „alle halbe Jahre vor einem neuen Phänomen stehe, das geregelt gehört“.
Europol zerschlug Online-Netzwerk
Erst im Juli berichtete Europol von einem Schlag gegen ein Online-Netzwerk von Männern, die ihre Partnerinnen betäubten und dann sexuell missbrauchten. Die Aufnahmen wurden danach ins Netz gestellt – oft in frauenfeindlichen Gruppen in sozialen Medien. Dort berichteten die Männer auch über ihre Erfahrungen und gaben einander Tipps. Sie informierten auch über die Wirksamkeit der Drogen oder Betäubungsmittel und wie man sich diese beschaffen kann.
Diese Verbrechen erinnern an den Fall der Französin Gisèle Pelicot. Sie war von ihrem damaligen Ehemann Dominique über knapp zehn Jahre immer wieder betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden.
Im Zuge der Operation „Medusa“ von Europol waren vier neue solcher Netzwerke entdeckt worden. Laut der Ermittlungsbehörde gab es Dutzende Festnahmen und mehr als hundert Opfer und Täter. Neun Länder waren an dem Einsatz beteiligt, Österreich war laut dem heimischen Bundeskriminalamt nicht dabei.
In Österreich Fälle von betäubten Frauen
Allerdings gibt es in Österreich bereits Fälle von betäubten und vergewaltigten Frauen, ob diese mit solchen Netzwerken zusammenhängen, ist unklar. Neben einem Fall in Tirol, wo ein 44-Jähriger seine Lebensgefährtin und vermutlich auch Ex-Partnerin betäubt und missbraucht haben soll, erschüttert der Verdacht der tödlichen Vergewaltigung einer 40-Jährigen in Marchtrenk (Bezirk Wels-Land) in Oberösterreich.
Das 40-jährige Opfer war am 26. Juni mit stark blutenden Wunden in seinem Wohnhaus aufgefunden worden. Die Rettung konnte nur noch den Tod der Frau feststellen. Aufgrund der Verletzungen wurde eine Obduktion angeordnet, die das ganze Ausmaß zutage brachte. Wie die bisherigen Ermittlungen ergaben, habe es gemeinsame sexuelle Handlungen des 51-jährigen Ehemanns und eines zweiten gleichaltrigen Verdächtigen an dem zu diesem Zeitpunkt „schwerst alkoholisierten und daher wehrlosen“ Opfer gegeben, so die Staatsanwaltschaft. Beide Männer sind in Haft.
Der zweite Täter könne aber mit jenen Handlungen, die schließlich zum Tod der Frau geführt haben, nicht in Zusammenhang gebracht werden – diese werden dem Ehemann zugeschrieben. Gegen die Männer wird wegen Missbrauchs einer wehrlosen oder beeinträchtigten Person – in einem Fall mit Todesfolge – ermittelt.
apa






