von ih 10.09.2026 06:33 Uhr

Südtirol: Neun Fälle wegen Corona-Impfschäden offen

In Südtirol sind bislang 15 Anträge auf Anerkennung eines möglichen Gesundheitsschadens nach einer Covid-19-Impfung eingegangen. Anerkannt wurde bisher keiner. Das geht aus der Antwort von Gesundheitslandesrat Hubert Messner (SVP) auf eine Landtagsanfrage der Süd-Tiroler Freiheit hervor.

APA/THEMENBILD

Wann die Anträge gestellt wurden

Die Anträge wurden zwischen 2021 und 2025 gestellt: Einer im Jahr 2021, zwei im Jahr 2022, jeweils fünf in den Jahren 2023 und 2024 sowie zwei im Jahr 2025. Bis zum 30. Juli 2026 ging kein weiterer Antrag ein.

Von den bislang sechs bearbeiteten Fällen wurde laut Landesrat Hubert Messner in keinem ein Zusammenhang zwischen der Impfung und den jeweiligen Beschwerden festgestellt. In allen sechs Fällen sei ein kausaler Zusammenhang begründet ausgeschlossen worden. Neun weitere Anträge befinden sich derzeit noch in Bearbeitung.

Wer für die Prüfung zuständig ist

Für die Prüfung ist eine Ärztekommission der Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebs zuständig. Das Verfahren richtet sich nach dem italienischen Gesetz Nr. 210 aus dem Jahr 1992. Betroffene können selbst oder über einen Rechtsanwalt, Sachwalter oder die Eltern einen entsprechenden Antrag stellen. Eine eigene Anlaufstelle für mögliche Covid-19-Impfschäden gibt es in Südtirol derzeit nicht und ist laut Landesregierung auch nicht geplant.

Auch spezielle finanzielle Unterstützungen aufgrund eines anerkannten Covid-19-Impfschadens werden derzeit in Südtirol von niemandem bezogen – schlicht weil bislang kein Fall anerkannt wurde, heißt es. Grundsätzlich wären bei einer Anerkennung neben medizinischen und sozialen Leistungen auch finanzielle Entschädigungen vorgesehen.

Landesrat Messner verweist in seiner Antwort auf die Landtagsanfrage darauf, dass gesundheitliche Beschwerden nach Impfungen im Rahmen der bestehenden Verfahren fachlich geprüft werden.

Über die regionalen Daten zu Anträgen auf Anerkennung von Impfschäden wird zudem halbjährlich an das Gesundheitsministerium in Rom berichtet. Die Erhebung erfolge anonymisiert. Fälle, die nach einer Impfung im Ausland entstanden sind und dortige Anerkennungsverfahren durchlaufen, würden hingegen nicht erfasst.

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