Sanierung des Landtagsgebäudes soll nächstes Jahr beginnen

„Der Landtag ist das gesetzgebende Organ des Landes und hat damit auch repräsentative Aufgaben. Das entsprechende Gebäude ist in die Jahre gekommen, weit davon entfernt, energieeffizient zu sein, und entspricht auch nicht mehr den strukturellen Anforderungen, die ein moderner Arbeitsplatz bieten sollte“, so Locher.
Bereits Ende 2021 war die Landesabteilung Vermögensverwaltung mit der Planung beauftragt worden. Im April 2024 stellte die Landesregierung eine Ausschreibung für Anfang 2025 in Aussicht, Voraussetzung war jedoch eine Ersatzimmobilie für die rund zweijährige Bauzeit. Passiert ist seither nichts. „Ein derart langfristiges und für den parlamentarischen Betrieb wesentliches Bauprojekt darf nicht auf unbestimmte Zeit verschoben werden“, forderte Locher einen verbindlichen Zeitplan.
Zubau statt Aufstockung
Aus der Antwort geht nun hervor, dass seit April 2024 eine statische Untersuchung durchgeführt wurde. Diese ergab, dass eine Aufstockung um ein weiteres Stockwerk nicht möglich ist. Vorgesehen sind deshalb eine energetische und strukturelle Sanierung, ein Zubau auf der rechten Seite sowie die Nutzung des Landhauses 3b.
Mit den ersten Bauarbeiten soll 2027 begonnen werden, die eigentliche Sanierung des Landtagsgebäudes voraussichtlich ab 2028 starten. Möglich wurde das durch die Aufnahme des Projekts in das „Building Renovation“-Programm, das die Landesregierung Ende August beschlossen hat. Dabei handelt es sich um eine Sanierungsoffensive des Landes zur energetischen Sanierung zahlreicher öffentlicher Gebäude, mit der auch die Ziele des Klimaplans 2040 erreicht werden sollen.






