Ein Unfall, den Italien zum Anschlag machte

Es war wohl ein Unfall, kein Anschlag
Am 9. September 1966 starben Herbert Volgger und Martino Cossu bei der Explosion. Leutnant Franco Petrucci wurde schwer verletzt und starb einige Tage später. Für den Anschlag wurden die Südtiroler Freiheitskämpfer Jörg Klotz, Richard Kofler, Alois Larch und Alois Rainer verantwortlich gemacht.
Nach Darstellung der Süd-Tiroler Freiheit sprechen die vorliegenden Erkenntnisse allerdings gegen einen gezielten Anschlag. Der Militärhistoriker Hubert Speckner hat den Ablauf in umfangreichen Studien untersucht und kommt zu dem Schluss, dass es sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um einen Unfall gehandelt habe.
Demnach könnte ein unbeabsichtigter Schuss eine Kiste mit 64 Handgranaten getroffen und dadurch die Explosion ausgelöst haben. Bereits in den ersten Mailänder Prozessen hatte der österreichische Sachverständige Oberst Alois Massak die technische Möglichkeit eines solchen Unfalles untersucht. Seine Gutachten trugen dazu bei, dass die Angeklagten zunächst freigesprochen wurden. Im Berufungsverfahren 1976 wurde die Bewertung jedoch geändert.
Berechtigte Zweifel
Für zusätzliche Brisanz sorgt laut Süd-Tiroler Freiheit der damalige italienische Hauptgutachter Teonesto Cerri. Ihm sei später nachgewiesen worden, im Auftrag italienischer Geheimdienste Beweismaterial unterschlagen und manipuliert zu haben. Damit sollten Anschläge Linksextremisten angelastet werden.
Auch die damalige Darstellung des Tatablaufs wird von der Süd-Tiroler Freiheit angezweifelt. Die Freiheitskämpfer hätten die Sprengladung demnach unbemerkt an mehreren Wachen und Wachhunden vorbei in die Kaserne gebracht und anschließend wieder unentdeckt das Gelände verlassen müssen.
Fall muss neu bewertet werden
Die Süd-Tiroler Freiheit fordert deshalb 60 Jahre nach der Explosion eine Neubewertung des Falles und eine moralische Rehabilitierung der vier beschuldigten Freiheitskämpfer.
Diese könnten sich heute nicht mehr selbst gegen die Vorwürfe verteidigen. Es gehe daher um eine Frage der historischen Gerechtigkeit, so die STF.






