von lif 08.09.2026 18:19 Uhr

Knoll rechnet mit Untersuchungsausschuss ab

Der Untersuchungsausschuss rund um Kompatscher, Benko und Signa ist Geschichte. Sven Knoll zieht in seinem Minderheitenbericht eine kritische Bilanz und erhebt schwere Vorwürfe gegen den Landeshauptmann.

Bild von Arno Kompatscher: APA/ Bild von Sven Knoll: STF

Der Landtagsabgeordnete der Süd-Tiroler Freiheit stellte seinen Bericht am Dienstag im Landtag vor. Der Ausschuss hatte unter anderem die Ermittlungen rund um Signa und Heinz-Peter Hager, mögliche Einflussnahmen auf politische Entscheidungen, Wahlkampfspenden an die SVP sowie die Wahlkampffinanzierung von Landeshauptmann Arno Kompatscher zu untersuchen.

Für Knoll steht fest: „Der Ausschuss konnte seinen Aufklärungsauftrag nur teilweise erfüllen.“ Er kritisiert die wiederholte Behinderung der Arbeiten durch die Mehrheitsparteien und die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten, Zeugen verpflichtend vorzuladen. Wichtige Personen, darunter Hager und der frühere SVP-Parteisekretär, konnten nicht oder nicht ausreichend befragt werden.

Zentraler Punkt des Berichtes ist die Anzeige, die Kompatscher gegen Knoll eingebracht hatte, nachdem dieser interne SVP-Unterlagen öffentlich gemacht hatte, darunter die Spenderliste für den Wahlkampf 2018. Knoll bezeichnet sie als „SLAPP-Klage“, also als Klage zur Einschüchterung. „Ein Untersuchungsausschuss kann seine Aufgabe nur erfüllen, wenn Abgeordnete ohne Angst vor Anzeigen kritische Fragen stellen und Unterlagen prüfen können. Wer parlamentarische Kontrolle mit rechtlichem Druck beantwortet, schafft ein Klima der Einschüchterung“, erklärt Knoll. Er habe angeregt, die Anzeige für die Dauer der Ausschussarbeiten auszusetzen, und ein gemeinsames Statement angeboten, wonach kein Korruptionsvorwurf erhoben werde. Beides habe der Landeshauptmann abgelehnt.

Offene Fragen zur Wahlkampffinanzierung

Ein weiterer Schwerpunkt betrifft den Wahlkampf 2018. In einer parteiinternen SVP-Kommunikation sei von einem „kreativen Spendensystem mit Direktspenden für Kandidaten“ die Rede gewesen, 250.000 Euro seien für den Wahlkampf des Landeshauptmanns vorgesehen gewesen. Die gesetzliche Obergrenze lag bei 30.000 Euro.

Die Finanzpolizei kam laut Bericht zum Schluss, dass Kompatscher Ausgaben nicht erklärt und die Höchstgrenze um 102.890 Euro überschritten habe. Eine Verwaltungsstrafe wurde nicht verhängt, weil das Landtagspräsidium die Sache als verjährt einstufte. Zudem soll es einen gesonderten Wahlkampf über eine Agentur gegeben haben, 122.500 Euro an Werbeausgaben hätten dem persönlichen Wahlkampf zugerechnet werden müssen.

Die Knoll zugespielte Spenderliste sei „im Großen und Ganzen korrekt“, hieß es bei den Anhörungen. Ob mit größeren Spenden konkrete Gegenleistungen verbunden waren, konnte aber nicht geklärt werden, mehrere Unternehmer verweigerten die Aussage. Knoll betont, es gehe nicht um Vorverurteilungen: „Es geht darum, politischen Verflechtungen nachzugehen, Widersprüche aufzuklären und politische Verantwortung festzustellen.“

Forderungen für die Zukunft

Aus den Erfahrungen zieht Knoll Konsequenzen: „Untersuchungsausschüsse sollen künftig stärkere Rechte bei der Vorladung von Zeugen erhalten. Zudem soll verhindert werden, dass eine Mehrheit einen Ausschuss vorzeitig beenden kann. Auch die Wahl des Vorsitzenden muss der Opposition überlassen werden.“ Darüber hinaus spricht sich Knoll für eine transparente öffentliche Parteienfinanzierung aus.

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