von mmh 31.08.2026 12:13 Uhr

Südtirol sucht seine „Meister der Arbeit“

Noch bis Ende Oktober können in Südtirol Vorschläge für die Arbeitsverdienststerne 2027 eingereicht werden. Mit der staatlichen Auszeichnung werden verdiente Arbeitnehmer geehrt, die sich über viele Jahre durch besondere Leistungen und Engagement ausgezeichnet haben.

Mit dem Arbeitsverdienststern würdigen wir den besonderen Einsatz, das Fachwissen und das vorbildliche Engagement von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Südtirol", betont Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof.

Die Arbeitsverdienststerne werden jedes Jahr am 1. Mai mit einem Dekret des Staatspräsidenten verliehen. Die Geehrten dürfen anschließend den Titel „Meister der Arbeit“ führen.

Das Arbeitsinspektorat des Landes Südtirol nimmt noch bis zum 30. Oktober 2026 Vorschläge für mögliche Ausgezeichnete entgegen. Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof ruft Betriebe, Unternehmen und Arbeitnehmer dazu auf, verdiente Personen zu nominieren.

„Mit dem Arbeitsverdienststern würdigen wir den besonderen Einsatz, das Fachwissen und das vorbildliche Engagement von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Südtirol“, betont Amhof. Die Ausgezeichneten würden den Arbeitsmarkt stärken, zur Arbeits- und Betriebssicherheit beitragen und ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben.

  • (Foto: LPA/Ressort für Europa, Arbeit und Personal)

Wer die Voraussetzungen erfüllt

Für die Auszeichnung kommen Arbeitnehmer infrage, die mindestens 50 Jahre alt sind und seit mindestens 25 Jahren ununterbrochen bei einem oder mehreren Unternehmen gearbeitet haben. Zudem müssen sie sich während ihres Berufslebens durch besondere Hingabe und Erfolge ausgezeichnet haben.

Auch italienische Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, können für einen Arbeitsverdienststern vorgeschlagen werden. In diesem Fall müssen die Anträge bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat eingereicht werden.

Vorschläge an das Arbeitsinspektorat

Die übrigen Nominierungen können direkt an das Arbeitsinspektorat des Landes Südtirol übermittelt werden. Dafür stehen die E-Mail-Adressen ispettorato-lavoro@provincia.bz.it und arbeitsinspektorat.ispettoratolavoro@pec.prov.bz.it zur Verfügung.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Einreichungsverfahren sind im Bürgernetz myCIVIS abrufbar.

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