Südtirol sucht seine „Meister der Arbeit“

Die Arbeitsverdienststerne werden jedes Jahr am 1. Mai mit einem Dekret des Staatspräsidenten verliehen. Die Geehrten dürfen anschließend den Titel „Meister der Arbeit“ führen.
Das Arbeitsinspektorat des Landes Südtirol nimmt noch bis zum 30. Oktober 2026 Vorschläge für mögliche Ausgezeichnete entgegen. Arbeitslandesrätin Magdalena Amhof ruft Betriebe, Unternehmen und Arbeitnehmer dazu auf, verdiente Personen zu nominieren.
„Mit dem Arbeitsverdienststern würdigen wir den besonderen Einsatz, das Fachwissen und das vorbildliche Engagement von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Südtirol“, betont Amhof. Die Ausgezeichneten würden den Arbeitsmarkt stärken, zur Arbeits- und Betriebssicherheit beitragen und ihr Wissen an die nächste Generation weitergeben.
Wer die Voraussetzungen erfüllt
Für die Auszeichnung kommen Arbeitnehmer infrage, die mindestens 50 Jahre alt sind und seit mindestens 25 Jahren ununterbrochen bei einem oder mehreren Unternehmen gearbeitet haben. Zudem müssen sie sich während ihres Berufslebens durch besondere Hingabe und Erfolge ausgezeichnet haben.
Auch italienische Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, können für einen Arbeitsverdienststern vorgeschlagen werden. In diesem Fall müssen die Anträge bei der zuständigen diplomatischen Vertretung oder einem Konsulat eingereicht werden.
Vorschläge an das Arbeitsinspektorat
Die übrigen Nominierungen können direkt an das Arbeitsinspektorat des Landes Südtirol übermittelt werden. Dafür stehen die E-Mail-Adressen ispettorato-lavoro@provincia.bz.it und arbeitsinspektorat.ispettoratolavoro@pec.prov.bz.it zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und dem Einreichungsverfahren sind im Bürgernetz myCIVIS abrufbar.






