Justiz vorübergehend in neuen Gebäuden – Mietverträge genehmigt

Auf Vorschlag von Hochbau- und Vermögenslandesrat Christian Bianchi wurden am 7. August sechsjährige Mietverträge mit der Fruitservice GmbH und dem Raiffeisenverband Südtirol beschlossen. Sie treten am 17. August 2026 in Kraft.
Zwei Gebäude in Bozen
Das Landesgericht wird in einen Teil des Gebäudes der Fruitservice GmbH in der Südtiroler Straße 50 übersiedeln. Die Staatsanwaltschaft wird hingegen im Gebäude des Raiffeisenverbands Südtirol in der Rittner Straße 13 untergebracht.
Die Anmietung soll gewährleisten, dass die Gerichtsämter ihre Arbeit bis zur Rückkehr in einen endgültigen Sitz fortsetzen können.
Im Zuge einer vom Land durchgeführten Markterhebung wurden 20 Angebote für insgesamt 23 Gebäude geprüft. Ausgewählt wurden jene beiden Objekte, die die Anforderungen der Gerichtsämter bei Größe, Funktion, Organisation und Verfügbarkeit am besten erfüllen. Nach Angaben des Landes stehen keine eigenen Gebäude zur Verfügung, die ausreichend groß und gleichzeitig kurzfristig nutzbar wären.
Staatsanwaltschaft in der Rittner Straße
Die Staatsanwaltschaft wird rund 2694 Quadratmeter Bürofläche im Erdgeschoss und in den fünf Obergeschossen des Gebäudes in der Rittner Straße 13 nutzen. Zusätzlich stehen 755 Quadratmeter Archivfläche im Untergeschoss sowie 48 Stellplätze in den beiden Tiefgaragengeschossen zur Verfügung.
Das Gebäude wird ausschließlich von der Staatsanwaltschaft genutzt. Der Mietvertrag beginnt am 17. August 2026 und läuft mindestens sechs Jahre. Für diesen Zeitraum beläuft sich das Gesamtvolumen auf rund 6,5 Millionen Euro.
Landesgericht im WaltherPark
Für das Landesgericht wurde ein Teil des Gebäudes in der Südtiroler Straße 50 angemietet. Die Fläche umfasst rund 4509 Quadratmeter. Dazu kommen 15 Stellplätze im vierten Untergeschoss des WaltherPark.
Auch dieser Mietvertrag beginnt am 17. August 2026 und läuft mindestens sechs Jahre. Das Gesamtvolumen beträgt 11,27 Millionen Euro.
Bianchi: Justiz soll Arbeit fortsetzen
„Nach dem Teileinsturz des Gerichtsgebäudes lag es in unserer Verantwortung, so rasch wie möglich eine effiziente und sofort nutzbare Lösung zu finden“, erklärt Landesrat Christian Bianchi.
Mit der Genehmigung der Mietverträge werde die Grundlage dafür geschaffen, dass die Justiz ihre Arbeit ohne längere Unterbrechung fortsetzen könne. Gleichzeitig sollen die Beeinträchtigungen für Bürger, Rechtsanwälte und Mitarbeiter möglichst gering bleiben.
Die ausgewählten Gebäude würden den Anforderungen der Gerichtsämter entsprechen und ermöglichen laut Bianchi, den Betrieb der Justiz in Südtirol vollständig wieder aufzunehmen.






