von lif 24.07.2026 16:48 Uhr

Inkasso-Schreiben nach 15 Jahren und dann?

Ein Südtiroler sollte plötzlich eine alte Schuld begleichen, von der er nichts mehr wusste. Nach dem Einschreiten der Verbraucherzentrale zog das Inkassounternehmen zurück.

(Symbolbild/Pixabay)

Wie die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) berichtet, erhielt der Verbraucher ein Schreiben mit der Aufforderung, innerhalb von 15 Tagen rund 1.600 Euro zu bezahlen. Die Forderung sollte auf einen angeblich nicht zurückgezahlten Kredit zurückgehen. Der Betroffene zeigte sich völlig überrascht. Nach seinen Angaben lag die Aufnahme seines letzten Kredits mehr als 15 Jahre zurück und er ist davon ausgegangen, diesen getilgt zu haben. Auch Mahnungen oder sonstige Zahlungsaufforderungen habe er in den vergangenen mehr als zehn Jahren nicht erhalten.

Verjährungsfrist als entscheidender Punkt

Die VZS forderte das Inkassounternehmen daraufhin auf, Nachweise vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass die zehnjährige Verjährungsfrist wirksam unterbrochen worden war. Zwar hätte das Unternehmen die Forderung weiterhin gerichtlich geltend machen können. Erhebt der Verbraucher jedoch den Einspruch der Verjährung, würde das Gericht die Forderung aller Voraussicht nach als verjährt und damit als nicht mehr durchsetzbar einstufen, erklärt die Verbraucherzentrale.

Nach zwei Interventionen der VZS teilte das Inkassounternehmen schließlich mit, die Angelegenheit nicht weiter zu verfolgen.

Der Rat der Verbraucherzentrale

Inkassounternehmen erwerben laut VZS meist in Paketen sogenannte notleidende Forderungen von Banken und Finanzierungsgesellschaften, oft zu einem Bruchteil des ursprünglichen Werts. Anschließend versuchen sie, die ausstehenden Beträge einzutreiben. Die Verbraucherzentrale rät daher, bei Forderungen, die viele Jahre zurückliegen, stets die vollständige Dokumentation anzufordern. Dazu gehören Nachweise über die Forderung selbst sowie Belege dafür, dass die Verjährungsfrist wirksam unterbrochen wurde.

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