von ih 17.07.2026 17:03 Uhr

Nach Teileinsturz: Verwaltung setzt Verfahren ohne Unterbrechung fort

Trotz des Teileinsturzes am Landesgericht Bozen können Wettbewerbe, Ausschreibungen und andere Verwaltungsverfahren weiterhin ohne Einschränkungen durchgeführt werden. Mit einer Dringlichkeitsmaßnahme hat Landeshauptmann Arno Kompatscher am Freitag eine Übergangsregelung für die Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung erlassen.

Foto: LPA/Ressort Hochbau, Valorisierung des Vermögens, Grundbuch und Kataster

Nachteile für Bürger vermeiden

Hintergrund der Entscheidung ist, dass das Gerichtsgebäude nach dem Teileinsturz vom 16. Juli derzeit nicht zugänglich ist. Dadurch können die dort hinterlegten Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen vorübergehend weder eingesehen noch ausgehändigt werden.

Um Nachteile für Bürger zu vermeiden, wird die Pflicht zur Vorlage beziehungsweise Einholung dieser Erklärung bis auf Weiteres ausgesetzt. Nach Angaben des Landes betrifft die Regelung ausschließlich die Verfügbarkeit der Dokumente.

Alle Wettbewerbe, Ausschreibungen und sonstigen Verwaltungsverfahren, für die eine Sprachgruppenzugehörigkeitserklärung normalerweise erforderlich ist, werden regulär fortgesetzt.

Handlungsfähigkeit der Verwaltung sicherstellen

Niemand soll aufgrund der außergewöhnlichen Situation seine Teilnahme- oder Zugangsmöglichkeiten verlieren. Die erforderliche Erklärung kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

Mit der Dringlichkeitsmaßnahme will das Land Südtirol die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung sicherstellen und verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger oder öffentliche Stellen durch die Folgen des Teileinsturzes benachteiligt werden.

Die Übergangsregelung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

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