von lif 04.07.2026 13:24 Uhr

Grünes Licht für den Fernpasstunnel

Der geplante Fernpasstunnel hat eine Hürde genommen. Die Tiroler Landesregierung hat die naturschutzrechtliche Bewilligung, trotz erheblicher Eingriffe in die Natur, erteilt.

Foto: Land Tirol/BBA

Der rund 1,4 Kilometer lange Tunnel soll die kurvenreiche Passstrecke der B179 samt Haarnadelkehre künftig umfahren. Geplant sind drei Fahrstreifen sowie ein Rettungsstollen. Dazu kommen neue Zufahrtsstrecken, ein Lawinendamm und eine Mautstation. Das Vorhaben ist Teil des vom Tiroler Landtag beschlossenen „Fernpass-Pakets“. Ziel sei ein besserer Verkehrsfluss: weniger Staus, mehr Sicherheit und eine witterungsunabhängige Verbindung. Weil die Strecke kürzer wird, erwartet das Land außerdem weniger Abgase und Lärm. ie in einer Aussendung informiert wird, soll an der neuen Mautstation eine Durchzugsmaut eingehoben werden, mit der rund 500 Millionen Euro an Investitionen in die Fernpassstraße finanziert werden sollen. Für den Bau sind vier Jahre veranschlagt.

Die Kehrseit sei aber, dass das Projekt stark in die Natur eingreift. Dauerhaft gehen rund vier Hektar Wald verloren, betroffen sind zahlreiche geschützte Pflanzen- und Tierarten. Besonders das seltene Haselhuhn verliert im Bereich des Südportals ein komplettes Revier. Die Bewilligung ist daher an viele Auflagen, wie eine verpflichtende ökologische Baubegleitung und Rodungsarbeiten nur außerhalb der Vogelbrutzeit, gebunden.

Unterm Strich kam die Behörde zu dem Schluss, dass die öffentlichen Interessen überwiegen. Die verlässliche Anbindung des Außerferns an das Inntal, die Verkehrssicherheit und die Stauvermeidung wiegen demnach schwerer als die Beeinträchtigungen des Naturschutzes. Der Tiroler Landesumweltanwalt hatte Bedenken geäußert, unter anderem wegen befürchteten zusätzlichen Verkehrs und möglicher Alternativen wie einer rein digitalen Maut, konnte sich damit aber nicht durchsetzen.

Endgültig entschieden sei das letzte Wort damit aber noch nicht: „Gegen den Bescheid kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht erhoben werden.“

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