von lif 04.07.2026 15:08 Uhr

Mehr Förderung für Südtirols Nahversorger

Kleine Geschäfte in abgelegenen Dörfern sind oft weit mehr als reine Einkaufsmöglichkeiten. Damit sie erhalten bleiben, baut das Land nun seine Förderungen aus.

Foto: LPA/Peter Daldos

Konkret hat die Landesregierung die Sondermaßnahmen für Nahversorgungsdienste bis 2028 verlängert und weiterentwickelt. Damit soll die Grundversorgung in ländlichen und strukturell benachteiligten Gebieten gesichert werden. Der Wirtschaftsverband hds begrüßt die neuen Richtlinien, in die auch zentrale Anliegen der Betriebe eingeflossen sind. „Nahversorgungsbetriebe sind mehr als reine Verkaufsstellen. Sie sind Treffpunkt, Dienstleister und ein unverzichtbarer Bestandteil der lokalen Infrastruktur“, betont hds-Präsident, Philipp Moser.

Eine wichtige Neuerung betrifft die Zugangskriterien: Die maximale Umsatzgrenze wurde von 450.000 auf 600.000 Euro angehoben. Dadurch können künftig deutlich mehr Betriebe eine Förderung beantragen. Neu sind zudem einige Fördermöglichkeiten, berichtet der hds. Unterstützt werden künftig digital gesteuerte Verkaufscontainer als Versorgungslösung in Orten ohne Geschäft sowie Betriebsübernahmen, um die Nachfolge bestehender Läden zu sichern.

Auch die Beiträge selbst wurden gestaffelt. Für die Aufrechterhaltung eines Betriebes gibt es bis zu 13.000 Euro jährlich, bei Zusatzleistungen wie Lieferservice oder regionalem Sortiment bis zu 15.000 Euro. Für die Eröffnung oder Übernahme eines Betriebes ist einmalig bis zu 20.000 Euro vorgesehen, für Verkaufscontainer bis zu 10.000 Euro für die Errichtung und bis zu 8.000 Euro jährlich für den Betrieb.

Einheitlich geregelt ist künftig auch die Antragstellung: Für alle Förderbereiche gilt eine Einreichfrist bis zum 31. August. Die neuen Kriterien gelten zudem rückwirkend für alle bereits seit 1. Jänner 2026 eingereichten Anträge.

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