Klare Regeln für assistierten Suizid

Nach Angaben der Volkspartei sind in den vergangenen Wochen zahlreiche Rückmeldungen aus der Bevölkerung eingegangen. Neben kritischen Stimmen habe es auch breite Zustimmung gegeben. Sämtliche Anregungen und Einwände sollen nun geprüft und in die weitere Ausarbeitung des Gesetzestextes einfließen.
Die SVP betont, dass es dabei nicht um eine Legalisierung der Sterbehilfe gehe. Vielmehr werde die Rechtsprechung des italienischen Verfassungsgerichtshofes umgesetzt. Gesundheitslandesrat Hubert Messner habe dies bereits mehrfach klargestellt.
Hintergrund ist ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes, das unter genau festgelegten Voraussetzungen die Beihilfe zu einem medikamentös assistierten Suizid straffrei stellt. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber beauftragt, die notwendigen organisatorischen und rechtlichen Abläufe festzulegen. Mit dem geplanten Landesgesetz sollen nun genau diese Verfahren geregelt werden, damit Betroffene ihr vom Verfassungsgericht anerkanntes Recht unter klaren Bedingungen in Anspruch nehmen können.
Eine Übergangslösung
Nach Vorstellung der SVP handelt es sich dabei ausdrücklich um eine Übergangslösung. Die Regelung soll nur so lange gelten, bis der italienische Staat selbst ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Ziel sei es daher nicht, neue inhaltliche Vorgaben zu schaffen, sondern Rechtssicherheit für Patientinnen und Patienten sowie für das Gesundheitspersonal zu gewährleisten.
Der Gesetzentwurf soll in den kommenden Monaten auf Basis der bisherigen Arbeiten und der eingegangenen Stellungnahmen fertiggestellt und anschließend dem Südtiroler Landtag zur Behandlung vorgelegt werden.






