von lif 01.07.2026 13:47 Uhr

Neue Regeln für Privatvermieter: Walcher klärt auf

Tourismuslandesrat Luis Walcher hat zu den neuen Bestimmungen für die Privatzimmervermietung Stellung genommen. Ziel sei es, Wohnraum für Einheimische zu sichern und zugleich die Qualität im Tourismus zu stärken.

Landesrat Luis Walcher (SVP) - Foto: Fabio Brucculeri

Ausgangspunkt ist die im vergangenen Jahr verabschiedete Wohnreform. Mit ihr wurden unter anderem Maßnahmen eingeführt, um die kurzfristige touristische Vermietung von Wohnraum einzudämmen. „Bei der Wohnreform bestand ein breiter Konsens darüber, dass wir den Verlust von Wohnraum durch touristische Nutzung begrenzen und Wohnraum für die einheimische Bevölkerung sichern müssen“, so Walcher in einer Aussendung. Der Landesrat stellt zudem einen viel diskutierten Punkt klar: Die neue Regelung gelte rückwirkend ab August 2022 und nicht, wie teilweise behauptet, ab 2017. Das Datum stehe im Zusammenhang mit der Einführung der Bettenobergrenze, da seither viel Wohnraum in die touristische Vermietung verloren gegangen sei.

Bestandteil der Neuregelung ist ein Ausbildungsnachweis für die Privatzimmervermietung. Er soll die Qualität des Angebots sichern und klare Standards schaffen. Gefordert hatte ihn der Verband der Privatvermieter selbst. Anerkannt werden neben einem entsprechenden Kurs auch Abschlusszeugnisse aus touristischen Fachbereichen sowie die gastgewerbliche Befähigung. Walcher verweist darauf, dass ähnliche Voraussetzungen auch andernorts, wie für die Führung eines Hotels oder für Urlaub auf dem Bauernhof, gelten.

In den vergangenen Wochen habe es zudem einen intensiven Austausch mit dem Gemeindenverband gegeben, um kritische Punkte aus der ersten Anwendungsphase zu besprechen. Gemeinsam seien konkrete Lösungen erarbeitet und den Gemeinden in einem Rundschreiben übermittelt worden. „Die Privatzimmervermietung ist und bleibt ein wichtiges Standbein des Tourismus in Südtirol“, betont Walcher. Dabei müsse aber klar zwischen der Privatzimmervermietung und der touristischen Kurzzeitvermietung unterschieden werden. Die getroffenen Maßnahmen seien ein Schritt hin zu einem Qualitätstourismus.

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