Handwerk begrüßt Gesetzesänderung: Mehr Wohnraum und neue Chancen für Betriebe

Nachdem die Landesregierung die Gesetzesänderungen vorgeschlagen hatte, gab nun auch der Gesetzgebungsausschuss grünes Licht. Die endgültige Entscheidung liegt beim Südtiroler Landtag.
„Mit diesen Änderungen wurde ein wichtiger Meilenstein für die Zukunft des Südtiroler Handwerks erreicht“, betont lvh-Präsident Martin Haller. Die vorgesehenen Anpassungen würden den Betrieben mehr Handlungsspielraum eröffnen, gleichzeitig aber die bestehenden Kontrollmechanismen beibehalten. Besonders junge Handwerker benötigten Perspektiven und geeignete Standorte, um ihre Unternehmen aufbauen und weiterentwickeln zu können.
Mehr Möglichkeiten für Betriebe
Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Möglichkeit, Gewerbegebiete künftig auch außerhalb bestehender Siedlungsgrenzen auszuweisen. Dies soll dann möglich sein, wenn besondere Standortanforderungen vorliegen oder der Immissionsschutz dies notwendig macht.
Nach Ansicht des lvh können dadurch flexiblere Lösungen für Unternehmen geschaffen werden, deren Tätigkeit spezielle räumliche Voraussetzungen erfordert. „Die Wirtschaft entwickelt sich laufend weiter und braucht entsprechende Rahmenbedingungen“, erklärt lvh-Direktor Walter Pöhl. Die Regelung ermögliche innovativen Unternehmen zusätzliche Entwicklungschancen und berücksichtige gleichzeitig die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort.
Mehr Wohnraum für Betriebsfamilien
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesetzesänderungen betrifft den Wohnraum in Gewerbegebieten. Die maximal zulässige Wohnfläche bei Handwerksbetrieben soll von bisher 160 auf künftig 220 Quadratmeter steigen. Dadurch würde Platz für zwei Familien geschaffen.
Laut Haller könne dies nicht nur Betriebsübergaben innerhalb der Familie erleichtern, sondern auch einen Beitrag zum leistbaren Wohnen leisten. Wenn Familien direkt beim Betrieb wohnen könnten, werde zudem der allgemeine Wohnungsmarkt entlastet.
Der lvh weist jedoch darauf hin, dass die Gemeinden weiterhin eine zentrale Rolle behalten. Die neuen Bestimmungen schaffen zwar zusätzliche Möglichkeiten, verpflichten die Gemeinden aber zu nichts. Jede Kommune kann weiterhin selbst entscheiden, ob eine entsprechende Lösung aus raumplanerischer Sicht sinnvoll ist.
Für Urbanistiklandesrat Peter Brunner stellen die Anpassungen einen wichtigen Schritt dar. Ziel sei es, Entwicklung zu ermöglichen und gleichzeitig die hohe Lebensqualität in Südtirol zu sichern.
Auch Harald Stauder spricht von einem ausgewogenen Kompromiss. Die Änderungen würden den Anliegen von Betrieben, Familien und Gemeinden Rechnung tragen und praxisnahe Lösungen für aktuelle Herausforderungen ermöglichen.
Der lvh bedankt sich bei Landesrat Brunner, Ausschussmitglied Stauder und allen weiteren Beteiligten für die Zusammenarbeit. Nun liegt die Entscheidung beim Südtiroler Landtag, der die geplanten Änderungen noch verabschieden muss.
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