Neuer Online-Widerrufsbutton erleichtert Rücktritt vom Vertrag

Grundlage der Änderung ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht. Ziel der neuen Bestimmung ist es, die Ausübung des Widerrufsrechts ebenso einfach zu gestalten wie den Abschluss eines Online-Vertrags. In der öffentlichen Diskussion wird die neue Funktion häufig als „Widerrufsbutton“ bezeichnet.
Künftig müssen E-Commerce-Plattformen und andere Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen online verkaufen, eine klar erkennbare Möglichkeit schaffen, über die Kunden ihren Widerruf direkt erklären können. Nach Auswahl der Funktion müssen lediglich die wesentlichen Vertragsdaten angegeben und der Widerruf bestätigt werden. Anschließend ist das Unternehmen verpflichtet, den Eingang der Erklärung unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger – etwa per E-Mail – zu bestätigen.
An den bestehenden Verbraucherrechten selbst ändert sich nichts. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt weiterhin bestehen; lediglich die praktische Abwicklung wird vereinfacht.
Für Unternehmen bringt die neue Regelung jedoch zusätzliche Pflichten mit sich. Sie müssen ihre Kundinnen und Kunden bereits vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht informieren und dabei ausdrücklich auf die neue Online-Widerrufsfunktion hinweisen. Werden diese Informationspflichten nicht erfüllt, kann dies erhebliche Folgen haben.
So verlängert sich die reguläre Widerrufsfrist von 14 Tagen automatisch um zwölf Monate, wenn die vorgeschriebenen Informationen fehlen. Verbraucher könnten in solchen Fällen also noch mehr als ein Jahr nach dem Kauf vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinaus drohen Unternehmen bei Verstößen Prüfungen durch die zuständigen Behörden sowie mögliche Sanktionen wegen unlauterer Geschäftspraktiken.
„Die neue Online-Widerrufsfunktion ist ein konkretes Beispiel dafür, wie europäische Vorschriften die Ausübung von Verbraucherrechten im Alltag erleichtern können“, erklärt Stefano Albertini, Koordinator des EVZ Italien in Bozen. Entscheidend sei nicht nur das Vorhandensein von Rechten, sondern auch deren einfache Durchsetzbarkeit.
Ähnlich sieht dies auch die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol, Gunde Bauhofer. Ihrer Ansicht nach sorgt eine unmittelbar zugängliche Widerrufsfunktion für mehr Transparenz und baut Hürden beim Online-Einkauf ab.
Für Verbraucher, die dennoch Probleme mit einem Online-Kauf haben, stehen verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung. Das Europäische Verbraucherzentrum Bozen bietet kostenlose Hilfe bei Streitigkeiten mit Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten sowie aus Island, Norwegen und dem Vereinigten Königreich an. Zudem können Konflikte im Zusammenhang mit Online-Käufen über das von der Verbraucherzentrale eingerichtete Schlichtungsportal Onlineschlichter.it außergerichtlich und kostenlos beigelegt werden.






