Yildirim begrüßt Durchbruch bei Südtiroler Autonomiereform

Autonomiereform und Austausch mit Kompatscher
„Einen Monat nach dem Verfassungs-Beschluss zur Autonomiereform in Rom widmete sich der außenpolitische Ausschuss heute schwerpunktmäßig Südtirol und der Autonomieentwicklung der vergangenen Jahre. Wir unterstreichen damit, wie wichtig uns das Thema ist“, erklärte Selma Yildirim.
Yildirim betonte zudem, dass die Bundesregierung die Reform in enger Abstimmung mit der Südtiroler Landesregierung begleitet habe. „Ich bin froh, dass die Autonomiereform in trockenen Tüchern ist. Nach intensiver Vorbereitung und Jahren der Verhandlungen war das ein wichtiger Erfolg für die Bürger:innen in Südtirol. Die deutsch- und ladinischsprachigen Minderheiten haben das breit befürwortet. Die Anliegen der Südtiroler Bevölkerung haben für Österreich einen hohen Stellenwert. Wir nehmen die Schutzfunktion sehr ernst“, so Yildirim.
Im Ausschuss kam es auch zu einem Austausch mit dem Südtiroler Landeshauptmann Arno Kompatscher. Yildirim gratulierte zum erfolgreichen Abschluss: „Gratulation, dass das Projekt ‚Autonomiereform‘ so beharrlich verfolgt und letztlich ohne Gegenstimmen in Rom beschlossen werden konnte.“
Minderheitenschutz und neue Beschlüsse im Ausschuss
Beschlossen wurde im Ausschuss unter anderem ein Antrag der Regierungsparteien betreffend die Unterstützung des Projekts zur Schaffung eines Minderheiten- und Autonomiezentrums in Bozen (877/A(E)).
Yildirim bezeichnete die Südtiroler Autonomie und den Minderheitenschutz als internationales Vorzeigemodell: „Autonomie und Minderheitenschutz in Südtirol sind ein weltweites völkerrechtliches Modell zur friedlichen Konfliktbeilegung. Zentral sind auch die Kulturpflege und die Rechte der Sprachgruppen. Diese müssen erhalten werden. Die Reform bringt eine Einvernehmensklausel für Änderungen im Autonomiestatut. Das anerkannte Autonomieniveau kann somit nicht mehr unterschritten werden. Damit kommt es zu einer besseren Absicherung der Autonomie.“
Weiter erklärte Yildirim, dass die Reform auch im historischen Kontext stehe. Notwendig geworden sei sie aufgrund einer Verfassungsänderung im Jahr 2001, in deren Folge der italienische Verfassungsgerichtshof die Autonomierechte in Südtirol durch mehrere Entscheidungen eingeschränkt habe. Dadurch seien Kompetenzen verloren gegangen und Autonomiestandards von 1992 geschwächt worden, die zur Streitbeilegungserklärung vor den Vereinten Nationen geführt hätten. Mit der Reform würden diese Standards wiederhergestellt.
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