Kein Vergleich nach Entfernung gesunder Gebärmutter

Zur Höhe der Entschädigung hieß es seitens der Klinik, dass der Betrag auch laut Patientenanwaltschaft angemessen sei. Darüber hinaus habe es bei den Verhandlungen auch keine konkreten Forderungen der Frau gegeben, denen man hätte nachkommen können.
Rainer Hable, der Anwalt der Frau, bezeichnete das hingegen als Ablenkungsmanöver. Denn es gäbe „vielleicht Schäden, die heute noch gar nicht abschätzbar sind, die ganzen gesundheitlichen Folgeschäden, die vielleicht ein ganzes Leben lang dauern, das kann man jetzt gar nicht beziffern“.
Schulungen intensiviert
Hable kritisierte auch, dass die Klinik keinen Fehler eingestanden habe. Das Uniklinikum hatte direkt nach Bekanntwerden des Falls mitgeteilt, dass aus seiner Sicht kein medizinisches oder rechtliches Fehlverhalten vorliegen würde. Bei der Probe sei es „zu einer äußerst seltenen pathologischen Komplikation“ gekommen, was selbst „bei sorgfältigsten Abläufen unter strengsten Qualitätsstandards nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden“ könne.
Gegenüber Ö1 hieß es, dass in der Folge am Institut für klinische Pathologie die diesbezüglichen Schulungen intensiviert worden seien. „Dessen ungeachtet können Kontaminationen nach der übereinstimmenden Einschätzung aller Experten auch in Zukunft nicht gänzlich ausgeschlossen werden.“
Laut Hable war das vergangene Jahr für die Frau „ein absolutes Katastrophenjahr. Sie hat ihre Gesundheit verloren, lebenslang, sie hat ihren Arbeitsplatz verloren, sie hat eigentlich alles verloren“.
apa






