von ih 19.05.2026 14:12 Uhr

Bozen: Warum dürfen Sikh Waffen tragen – Schützen aber nicht?

Der Sikh-Umzug am 10. Mai in Bozen sorgt weiterhin für Diskussionen. Mehrere hundert Angehörige der Sikh-Glaubensgemeinschaft waren damals durch die Landeshauptstadt gezogen – begleitet von religiösen Zeremonien, traditionellen Gewändern und auch Säbeln (UT24 berichtete). Einige Teilnehmer führten zudem rituelle Schwertkämpfe vor. Nun fordert die Süd-Tiroler Freiheit Aufklärung über die rechtlichen Grundlagen der Veranstaltung.

Foto: Screenshot Anfrage Süd-Tiroler Freiheit

„Mit zweierlei Maß gemessen“

Mit einer offiziellen Landtagsanfrage will die Süd-Tiroler Freiheit klären, warum das Mitführen der Säbel erlaubt war und ob die Waffen von den Behörden kontrolliert wurden. Außerdem soll geprüft werden, ob die Teilnehmer einen Nachweis über den sicheren Umgang mit den Waffen erbringen mussten.

Besonders kritisch sieht die STF den Vergleich zu heimischen Traditionsverbänden. Für Schützen gelten in Südtirol strenge Regeln, wenn historische Waffen bei Umzügen oder Veranstaltungen getragen werden. Die Gewehre müssen so umgebaut sein, dass keine scharfe Munition verwendet werden kann. Auch historische Säbel dürfen nur entschärft getragen werden – mit stumpfen Klingen und abgerundeten Spitzen.

Die Süd-Tiroler Freiheit spricht deshalb von möglicher Ungleichbehandlung. „Es kann nicht sein, dass für heimische Traditionsverbände strengste Auflagen gelten, während bei anderen Veranstaltungen offenbar mit zweierlei Maß gemessen wird“, erklärt die Süd-Tiroler Freiheit.

Schützen sollen gleich behandelt werden

Die STF fordert nun, dass künftig auch Schützen aus Nord-Tirol, Ost-Tirol und Bayern mit ihren historischen Waffen bei Veranstaltungen in Süd- und Welschtirol auftreten dürfen.

Die Argumentation: Wenn Sikh aus ganz Italien mit Säbeln nach Bozen kommen dürfen, müsse dies auch für die Schützen möglich sein.

Ob die Behörden tatsächlich unterschiedliche Maßstäbe anwenden oder ob für die Sikh-Veranstaltung spezielle Genehmigungen vorlagen, soll nun die Landtagsanfrage klären.

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