von mmh 15.05.2026 14:06 Uhr

Landesregierung genehmigt Matura-Reform

Die Südtiroler Landesregierung hat die neuen Richtlinien zur Staatsprüfung am Ende der Unterstufe sowie zur Reifeprüfung genehmigt. Der Beschluss wurde auf Vorschlag der Bildungslandesräte Philipp Achammer, Marco Galateo und Daniel Alfreider verabschiedet.

(Foto: LPA/Fabio Brucculeri)

Damit werden staatliche Vorgaben übernommen und gleichzeitig an die Besonderheiten des Südtiroler Schulsystems angepasst.

Änderungen bei Prüfungen und Kommissionen

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt die Rückkehr zur Bezeichnung „Reifeprüfung“. Zudem gibt es Änderungen bei der Zusammensetzung der Prüfungskommissionen, bei der mündlichen Prüfung sowie bei der Vergabe der Bonuspunkte.

Die neuen Regelungen treten mit dem Schuljahr 2025/26 in Kraft und ersetzen die bisherigen Bestimmungen aus dem Jahr 2018.

Landesrat Philipp Achammer erklärt dazu: „Mit der neuen Regelung stärken wir jene Merkmale, die die Südtiroler Bildungslandschaft prägen: hohe fachliche Standards und die enge Verbindung von Bildung, persönlicher Entwicklung und gesellschaftlicher Verantwortung. So entwickeln wir das Prüfungssystem zeitgemäß weiter, ohne die Besonderheiten unserer Autonomie aus den Augen zu verlieren.“

Mehrsprachigkeit als Schwerpunkt

Auch Landesrat Marco Galateo bezeichnet die Anpassung als wichtigen Schritt. Die Regelung ermögliche es, die lokalen Besonderheiten der Bildungslandschaft beizubehalten und gleichzeitig die Mehrsprachigkeit weiter zu stärken.

„Wir wollen damit die jungen Menschen bestmöglich auf ihre Zukunft vorbereiten, indem wir ihnen Kompetenzen, die für die Arbeitswelt oder fürs Studium nötig sind, mitgeben“, so Galateo.

Neuerungen gelten auch für ladinische Schulen

Die neuen Bestimmungen gelten auch für die ladinischen Oberschulen. Landesrat Daniel Alfreider betont dabei die Bedeutung des paritätischen Unterrichts.

„Ladinisch, Deutsch und Italienisch sind fester Bestandteil desselben Bildungswegs und werden auch bei den Prüfungsmodalitäten entsprechend berücksichtigt“, erklärt Alfreider. Die Verordnung schütze die Besonderheit der ladinischen Schule und stärke gleichzeitig ein Modell, das Identität, Qualität und Offenheit miteinander verbinde.

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