Landesregierung beschließt große WOBI-Reform

Wie es aus dem Landhaus heißt, sollen die Anpassungen sowohl auf strategischer als auch auf administrativer Ebene für eine klarere Aufgabenteilung, mehr Tempo in den Verfahren und kürzere Entscheidungswege sorgen.
Verwaltungsrat bleibt zentrales Organ
Der WOBI-Verwaltungsrat bleibt weiterhin bestehen und übernimmt künftig vor allem die Aufgabe, die von der Landesregierung festgelegten strategischen Vorgaben und Zielsetzungen umzusetzen. Damit wird seine Rolle im operativen Ablauf des Wohnbauinstituts neu definiert und stärker auf die Umsetzung ausgerichtet.
Im Zuge der Reform wird auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats angepasst. Das bisherige Vorschlagsrecht einzelner Interessengruppen entfällt. Die Genehmigung der Satzung sowie künftiger Änderungen liegt künftig direkt in der Zuständigkeit des Landes Südtirol und erfolgt nicht mehr auf Vorschlag des Verwaltungsrates.
Neue Regelung bei Leitung und Kompetenzen
Auch bei der Führung des Instituts gibt es Änderungen: Die Ernennung des Generaldirektors beziehungsweise der Generaldirektorin erfolgt künftig im Einvernehmen mit der Landesregierung.
Zudem werden mehrere bisher dem WOBI-Präsidium zugeordnete Verwaltungsbefugnisse an die Generaldirektion übertragen. Dazu zählen unter anderem die Genehmigung und der Widerruf von Zuweisungen. Laut dem Ressort für Wohnbau, Sicherheit und Gewaltprävention entspricht dies einer zeitgemäßen Aufteilung zwischen Verwaltungsorganen und Führungskräften.
Ziel: Modernere Struktur für sozialen Wohnbau
„Die Änderungen zielen auf eine modernere und leistungsfähigere Organisationsstruktur mit klaren Verantwortlichkeiten ab, die der großen Verantwortung des WOBI bei der Schaffung und Verwaltung von sozialem Wohnraum künftig noch besser gerecht wird“, erklärte Landesrätin Ulli Mair.
Zusätzlich hat die Landesregierung in derselben Sitzung die Richtlinien für den Start der Verhandlungen zum Bereichsvertrag für das WOBI genehmigt. Diese betreffen unter anderem Berufsbild, Zulagen und Arbeitszeitmodelle der Beschäftigten.






