von lif 14.05.2026 15:59 Uhr

Wer erbt was?

Das Thema Erbschaft beschäftigt immer mehr Südtiroler. Im vergangenen Jahr haben über 570 Personen die kostenlose Erstberatung beim Notar genutzt, ein Angebot, das die Verbraucherzentrale Südtirol gemeinsam mit der Notariatskammer Bozen seit Jahren bereithält.

Bild: APA/THEMENBILD

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) verzeichnet seit Längerem eine spürbar wachsende Nachfrage nach Beratung in Erbschaftsfragen. Möglich macht das ein Abkommen, das bereits 2012 zwischen der VZS und der Notariatskammer Bozen unterzeichnet wurde. Seither können sich Bürger landesweit von allen Notaren kostenlos und unverbindlich beraten lassen.

Die Themenpalette ist breit. Es geht etwa um die verschiedenen Testamentarten, die Hilfe beim Verfassen oder Überprüfen eines eigenhändigen Testaments, die gesetzliche Erbfolge, Pflichtteile sowie um Schenkungen. Auch über die steuerlichen Aspekte der Erbfolge können sich Interessierte informieren. Wer die Erstberatung in Anspruch nehmen möchte, muss bei einem Notar einen Termin vereinbaren und sich dabei auf das Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen berufen.

Klare Botschaft: Frühzeitig reden

VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer appelliert an die Bevölkerung, das oft ungeliebte Thema nicht aufzuschieben. „Auch wenn das Thema kein angenehmes ist: sprechen Sie mit Ihren Erben darüber, was nach Ihrem Ableben passieren soll und wie die Vermögenswerte zu handhaben sind“, betont sie. Wesentlich seien dabei klare und verlässliche Informationen, und genau dazu leisteten die Notare mit ihrer kostenlosen Erstberatung einen wichtigen Beitrag.

Auch Walter Crepaz, Präsident der Notariatskammer, sieht in den steigenden Anfragen ein klares Zeichen. „Die steigende Nachfrage zeigt, dass den Bürgerinnen und Bürgern die geordnete Regelung der Erbfolge immer mehr ein Anliegen ist“, so Crepaz. Die Themen seien in den vergangenen Jahren vielfältiger und komplexer geworden, weshalb klare und unabhängige Informationen besonders wichtig seien.

Zusätzliche Leitfäden online

Wer sich vorab informieren möchte, findet auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter dem Stichwort „Wegweiser der Notariatskammer“ verschiedene Leitfäden. Behandelt werden etwa Steuervergünstigungen beim Erstwohnungskauf, Fragen der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie das Zusammenleben im Kondominium. Es handelt sich um deutsche Übersetzungen einer Reihe, die der Nationale Notariatsrat gemeinsam mit den Verbraucherorganisationen herausgibt.

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