Neue Verordnung soll Wildcamping in Südtirol stoppen

Landesrat Luis Walcher begrüßt die Initiative: „Das ist ein erster wichtiger Schritt. Ich möchte die Gemeinden, in denen Wildcampen zum Problem geworden ist, einladen, die entsprechende Verordnung zu erlassen.“ Zahlreiche Gemeinden haben bereits Maßnahmen in diese Richtung umgesetzt.
Kontrollen und Sanktionen
Die Landesabteilung Forstdienst führte bereits im vergangenen Herbst Kontrollen durch und wird diese auch in diesem Jahr fortsetzen. Besonders entlang gesperrter Forstwege und in Schutzgebieten, in denen Wildcampen verboten ist, ist die Forstbehörde befugt, Kontrollen durchzuführen.
Ziel der Verordnung ist es, öffentliche Stellplätze und Parkflächen freizuhalten, hygienische Missstände zu vermeiden und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Das Campieren auf öffentlichem Grund ist grundsätzlich verboten und nur auf Campingplätzen oder offiziellen Wohnmobilstellplätzen erlaubt. Auch das Biwakieren ist untersagt, außer in Notfällen, die eine Ausnahme rechtfertigen.
Mit diesen Maßnahmen sollen sowohl die Natur geschützt als auch der Erholungswert öffentlicher Flächen erhalten bleiben – ein klarer Schritt zu mehr Ordnung und Sicherheit für Einwohner und Gäste in Südtirol.






