von st 12.11.2015 13:28 Uhr

Neuheiten beim energetischen Sanieren im Jahr 2016

Symbolbild: UT24

UT24 berichtete Anfang dieses Jahres ausführlich darüber, wie die Südtiroler in den Genuss von Steuerbegünstigungen bei Wiedergewinnungsarbeiten an Wohngebäuden und bei der energetischen Sanierung von Gebäuden im Allgemeinen kommen können.

Wie im neuen Stabilitätsgesetz 2016 angekündigt wird, wird der Steuerbonus von 65 Prozent für Energiesparmaßnahmen und von 50 Prozent für Wiedergewinnungsarbeiten bis zum 31.12.2016 verlängert.

Auch der Steuerabsetzbetrag von 50 Prozent für den Ankauf von Möbeln wird bis 31.12.2016 verlängert, wenn diese im Zusammenhang mit Sanierungsmaßnahmen angekauft werden.
Neu ist, dass Paaren unter 35 Jahren der Steuerabsetzbetrag von 50 Prozent für den Ankauf von Möbeln auch beim Kauf der Erstwohnung gewährt wird (für Spesen bis Euro 8.000.-).

Sämtliche Formalitäten sollten bereits im Vorfeld geprüft werden. Es lohnt sich, sich vor dem Beginn der Arbeiten, zu informieren, damit der Absetzbetrag auch wirklich in Anspruch genommen werden kann.

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