von su 07.03.2020 11:47 Uhr

Julia Unterberger: „Nicht Mimosen schenken“

„Der 8. März soll nicht ein Tag sein, an dem man den Frauen Mimosen schenkt, sondern ein Tag, der an die noch notwendigen Schritte für eine substantielle Gleichstellung der Geschlechter erinnern soll. Diese Meinung vertritt SVP-Senatorin Julia Unterberger in einer Aussendung.

Julia Unterberger, SVP Senatorin (Bild: SVP)

Der Notstand rund um das Coronavirus hat uns erneut vor Augen geführt, dass Italien jenes Land ist, das die zweitälteste Bevölkerungsstruktur der Welt aufweist, schreibt die SVP-Senatorin.

Frauen wünschen sich keine Kinder mehr

„Die Geburtenrate nimmt immer mehr ab – nicht, weil die Frauen sich keine Kinder mehr wünschen, sondern weil sie sich immer noch zwischen Beruf und Familie entscheiden müssen und weil ihnen die finanzielle Sicherheit fehlt, Kinder in die Welt zu setzen.“

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Paradoxerweise, meint Unterberger, sind die Geburtenraten eine aussagekräftige Kennzahl für die Gleichstellung der Geschlechter geworden: In Ländern mit einer hohen Frauenbeschäftigung ist auch die Anzahl der Geburten hoch. In Schweden etwa liegt die Erwerbstätigkeit von Frauen bei 70 Prozent – auf jede Frau fallen im Durchschnitt etwa zwei Geburten. Ganz anders in Italien: Nur 50 Prozent der Frauen gehen einer Erwerbstätigkeit nach und auf jede Frau fallen durchschnittlich 1,31 Geburten.

Es braucht politische Anstrengungen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten – und um die geschlechterbedingte Diskrepanz zwischen den Gehältern zu bekämpfen: Bei gleicher Qualifikation verdienen Frauen immer noch ca. 17 Prozent weniger als Männer, gibt sich Abgeordnete überzeugt.

Männer mehr in die unbezahlte Arbeit der Familie einbinden

„Männer müssen außerdem mehr in die unbezahlte Arbeit in der Familie eingebunden werden. In vielen europäischen Ländern ist bereits eine Väterprämie vorgesehen; falls die Väter mindestens die Hälfte der für das Paar vorgesehenen Elternzeit beanspruchen, werden zusätzliche Monate an Freistellung gewährt.“

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