Meldepflicht für Einreisende aus Kongo und Uganda

Die Pflicht gilt für alle, die direkt oder indirekt aus der Republik Kongo oder Uganda nach Südtirol einreisen oder sich in den 21 Tagen vor der Einreise in einem dieser Länder aufgehalten haben. Sie müssen unmittelbar nach der Einreise, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden, eine eigens vorgesehene, unterzeichnete Erklärung abgeben. Diese geht direkt an das Department für Prävention des Südtiroler Sanitätsbetriebes.Â
So wird die Erklärung abgegeben
Die unterzeichnete Erklärung kann auf zwei Wegen übermittelt werden:
- persönlich beim Department für Gesundheitsvorsorge in der Amba-Alagi-Straße 33 in Bozen
- per E-Mail an micomicro@sabes.it
Die Erklärung ist unter eigener Verantwortung auszufüllen und zu unterzeichnen, so der Südtiroler Sanitätsbetrieb. Den Vordruck sowie weitere Informationen stellt der Sanitätsbetrieb online zur Verfügung. Der Betrieb appelliert an alle betroffenen Reisenden, die Meldepflicht gewissenhaft einzuhalten, um eine wirksame Überwachung und den Schutz der öffentlichen Gesundheit sicherzustellen.






