von apa 15.01.2020 15:30 Uhr

800.000 Euro Strafe für ÖVP wegen überhöhter Wahlkampfkosten

Die massive Überschreitung der Wahlkampfkostengrenze 2017 kostet die ÖVP 800.000 Euro. Eine entsprechende Geldbuße hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt verhängt. Weitere 80.000 Euro soll die ÖVP wegen der Annahme unzulässiger Parteispenden bezahlen. Darunter fällt auch die Überlassung eines Landes-Grundstückes am Mondsee an die Junge Volkspartei (JVP).

APA (Archiv)

Die Wahlkampfkostengrenze sieht vor, dass die Parteien in den letzten 82 Tagen vor der Wahl maximal sieben Mio. Euro ausgeben dürfen. Die ÖVP unter Parteichef und Spitzenkandidat Sebastian Kurz hatte im Wahlkampf vor zwei Jahren 12,96 Mio. Euro investiert – also um fast sechs Mio. Euro mehr als erlaubt. Mit der nun verhängten Strafe hat der Richtersenat im Kanzleramt den möglichen Strafrahmen von bis zu einer Million Euro zu 80 Prozent ausgeschöpft wurde. Letzteres auch deshalb, weil es sich bei der ÖVP um eine Wiederholungstäterin handelt: sie hatte den Kostenrahmen nämlich schon 2013 um 4,3 Mio. Euro überschritten. 2019 will sie ihn eingehalten haben.

Im Verfahren hatte die ÖVP die Überschreitung der Kostengrenze mit ihrer umfangreichen und verzweigten Parteistruktur begründet. Dies lässt der Parteien-Senat aber nicht gelten und kritisiert, dass nach der erheblichen Überschreitung 2013 offenbar zu wenig unternommen wurde, um eine Wiederholung zu verhindern. Die Überschreitung des Grenzwerts um 85 Prozent sei damit “nicht erklärbar und daher auch nicht entschuldbar”, heißt es im Bescheid ().

Erschwerend wird außerdem gewertet, dass die ÖVP damit rechnen konnte, mit der Überschreitung mehr Wählerstimmen und damit auch eine höhere Parteienförderung zu lukrieren. Tatsächlich hat die erfolgreiche Nationalratswahl 2017 der ÖVP um 2,4 Mio. Euro mehr Fördermittel pro Jahr eingebracht, womit die nun verhängte Strafe bereits nach einem Jahr ausfinanziert wäre.

Die NEOS kritisieren die Überschreitung denn auch als “gutes Geschäft” der ÖVP. “Sechs Millionen mehr passieren nicht unabsichtlich. Das ist klares Kalkül der Kurz-Partei. Den Betrag, den sie jetzt zurückzahlen muss, hat die ÖVP längst in ihr Wahlkampfbudget eingeplant”, kritisierte Generalsekretär Nick Donig. Er plädierte für eine weitere Verschärfung der (zuletzt für den Wahlkampf 2019 erhöhten) Strafen. Wäre der Antrag der NEOS durchgegangen, müsste die ÖVP jetzt 18 Mio. Euro zahlen, so Donig.

Weitere 80.000 Euro soll die ÖVP zahlen, weil sie 2017 gegen die Spendenverbote des Parteiengesetzes verstoßen hat. Konkret hat sie 10.000 Euro von zwei staatlichen Tiroler Bergbahnunternehmen angenommen. Und für ein günstig an die Junge Volkspartei verpachtetes Grundstück des Landes Oberösterreich am Mondsee soll die Partei 70.000 Euro zahlen.

Die JVP Oberösterreich findet die Entscheidung in der Causa Seegrundstück Mondsee “unverständlich”. Man prüfe entsprechende Rechtsmittel, kündigte Landesgeschäftsführer Fabio König in einer kurzen schriftlichen Stellungnahme an. Laut Bescheid ist eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht möglich.

Die JVP hält daran fest, dass der dem Pachtzins zugrunde liegende Vertrag ihrer Ansicht nach “keine unzulässige Parteispende” sei, sondern es klare “Gegenleistungen zum Zwecke der Erholung der Jugend” gebe. Auch habe man sich nicht bereichert.

König betonte auch, dass die JVP im Gegensatz zur Sozialistischen Jugend (SJ) Oberösterreich den Pachtzins freiwillig angepasst hat. Denn auch die SJ hat ein Seegrundstück des Landes Oberösterreich zu einem symbolischen Preis gepachtet. Begründet wird das damit, dass die (von den Nazis enteigneten und nach dem Krieg restituierten) Eigentümer beim Verkauf an das Land verfügt hatten, die Immobilie auf 99 Jahre für 25 Schilling pro Jahr an die Sozialistische Jugend zu verpachten. Der Marktpreis des Grundstückes liegt laut Gutachter bei bis zu 278.000 Euro jährlich.

Über diese Causa hat der Senat allerdings noch nicht entschieden. Offen ist auch noch, wie viel SPÖ und FPÖ für die Überschreitung der Wahlkampfkosten im Jahr 2017 zahlen müssen. Die FPÖ lag mit 10,7 Mio. Euro deutlich darüber und muss mit bis zu 569.000 Euro Strafe rechnen, die SPÖ könnte ihre vergleichsweise moderate Überschreitung von 383.000 Euro bis zu 38.000 Euro kosten. Die ÖVP hat nun vier Wochen Zeit zur Berufung – zumindest die 800.000 Euro Wahlkampf-Strafe will sie aber zahlen.

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