Ab morgen wieder Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen möglich

Wie das Presseamt des Landes mitteilt, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher die Aussetzung mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 11 vom 22. Oktober 2026 aufgehoben. Sie war nach dem Einsturz eines Teils des Gebäudes des Landesgerichts Bozen mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 5 vom 17. Juli 2026 verfügt worden.
Damit das zuständige Amt des Landesgerichts seine Arbeit rasch wieder aufnehmen kann, hat das Land seine Immobilien überprüft. Am besten geeignet war die Landesimmobilie in der Garibaldistraße 4 in Bozen, die für die Bürgerinnen und Bürger gut erreichbar ist. Sie wird vorübergehend als Sitz des Amtes genutzt.
Das Gebrauchsrecht an der Immobilie war am 22. Oktober für 30 Jahre an die Gemeinde Bozen überlassen worden. Die Übergabe an die Gemeinde verschiebt sich nun um drei Jahre.






