FPÖ fordert eigenes Verbotsgesetz gegen politischen Islam

Der freiheitliche Antrag sieht ein Organisations- und Betätigungsverbot für islamistische und religiös extremistische Vereine, Netzwerke und Zusammenschlüsse vor, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten. Zudem sollen entsprechende Strukturen behördlich aufgelöst und deren Vermögen eingezogen werden können. Auch die Verbreitung extremistischer Propaganda, deren Finanzierung aus dem In- und Ausland sowie die Tätigkeit ausländischer Prediger und Propagandisten sollen unter Strafe gestellt beziehungsweise verboten werden.
Abwerzger begründet die Forderung damit, dass der politische Islam keine gewöhnliche Religionsausübung, sondern eine Herrschaftsideologie sei. Wer die Trennung von Staat und Religion ablehne, die Gleichberechtigung von Mann und Frau infrage stelle oder Parallelstrukturen aufbaue, greife die Grundwerte Österreichs an, so der FPÖ-Landesparteiobmann. Der Antrag richte sich ausdrücklich gegen jene, die Religion für politische Machtansprüche missbrauchen, und nicht gegen Menschen, die ihren Glauben im Einklang mit der österreichischen Rechtsordnung leben.
Als Begründung verweist Abwerzger auf Warnungen der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) vor dem sogenannten legalistischen Islamismus. Dessen Vertreter würden nach außen formal rechtskonform auftreten, gleichzeitig aber Werte verfolgen, die mit der österreichischen Verfassung unvereinbar seien. Auch Strukturen der Muslimbruderschaft und verwandter Organisationen würden versuchen, über Vereine sowie Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen Einfluss zu gewinnen.
Prävention allein reiche nicht aus, argumentiert Abwerzger. Der Staat brauche zusätzliche rechtliche Möglichkeiten, um gegen Urheber, Verbreiter und Organisatoren extremistischer Propaganda vorzugehen. Österreich dürfe kein Platz für religiösen Extremismus und Fanatismus sein, fordert der FPÖ-Landesparteiobmann.






