von lif 27.10.2026 14:26 Uhr

Sprachgruppenzugehörigkeitserklärungen bald wieder möglich

Ab kommenden Montag, den 2. November können die Sprachgruppenzugehörigkeits- und Angliederungserklärungen in Südtirol wieder eingeholt werden. Das hat Landeshauptmann Arno Kompatscher mit der Dringlichkeitsmaßnahme verfügt. 

Ab dem 2. November können die Sprachgruppenzugehörigkeits- oder Angliederungserklärungen wieder eingeholt werden. (Foto: LPA/Ivo Corrà)

Wie das Presseamt des Landes mitteilt, werde damit die Aussetzung aufgehoben, die nach dem Teileinsturz des Gebäudes des Landesgerichts Bozen mit der Dringlichkeitsmaßnahme Nr. 5 vom 17. Juli 2026 angeordnet worden war. Das zuständige Amt des Landesgerichts zieht vorübergehend in die Garibaldistraße 4 in Bozen. Das Land habe seine Immobilien überprüft und einen geeigneten, für die Bürger gut erreichbaren Standort gesucht. Die Landesimmobilie in der Garibaldistraße war dafür am besten geeignet.

Das Gebrauchsrecht an dieser Immobilie war bereits am 22. Oktober für 30 Jahre an die Gemeinde Bozen überlassen worden. Die Übergabe an die Gemeinde wird nun um drei Jahre verschoben.

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