Dunkle Kleidung ist nur 25 Meter weit sichtbar

Wie das Land mitteilt, betrifft das Thema nicht nur Fußgänger, sondern auch Radfahrer und Autofahrer. Eine Erhebung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit aus dem Jahr 2023 zeigt: Dunkel gekleidete Personen sind bei Nacht oder schlechter Sicht erst aus rund 25 Metern zu erkennen. Der Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung beträgt bei 80 Stundenkilometern aber mindestens 56 Meter. Wer Reflektoren an der Kleidung trägt, ist schon aus 140 Metern gut sichtbar.
In Tirol wurden 2025 83 Personen auf einem Schutzweg verletzt, eine Person starb. Österreichweit passieren 27 Prozent der Fußgängerunfälle in der Dämmerung oder in der Dunkelheit.
Tipps fürs Fahrrad und Auto
Verkehrslandesrat René Zumtobel rät im Herbst zu einem Check: Sind am Fahrrad die nötige Beleuchtung und genügend Reflektoren angebracht? Funktionieren die Scheinwerfer am Auto? Manchen Autofahrern ist zudem nicht bewusst, dass die Rückleuchten im Modus „Tagfahrlicht“ nicht eingeschaltet sind. Bei Dämmerung oder Nebel sollte man daran denken.
Dazu kommen Regen, Nebel, Nässe und Laub, die die Fahrbahn rutschig machen. Das Land erinnert außerdem an die situative Winterreifenpflicht, die in Österreich vom 1. November bis 15. April gilt. Für Südtirol gilt die Winterausrüstungspflicht erst ab 15. November.






