von ih 20.10.2026 10:40 Uhr

EuGH stärkt Bankkunden nach Betrugsfällen

Werden Bankkunden Opfer von Phishing oder anderen Betrugsmaschen und wird ohne ihre Zustimmung Geld vom Konto abgebucht, müssen Banken den Betrag grundsätzlich unverzüglich zurückerstatten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil vom 15. Oktober 2026 klargestellt.

Symbolbild

Die Banken dürfen die Rückzahlung nicht einfach verweigern, weil sie dem Kunden grobe Fahrlässigkeit vorwerfen. Nach dem Urteil müssen sie das Geld grundsätzlich spätestens am nächsten Arbeitstag zurückzahlen, nachdem sie von dem Vorfall erfahren haben. Damit sollen Verbraucher davor geschützt werden, ihr Geld erst über ein Gerichtsverfahren zurückfordern zu müssen.

Wer für den Schaden haftet, wird später entschieden. Kann die Bank nachweisen, dass der Kunde den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht hat, kann sie das erstattete Geld zurückfordern. Kommt es darüber zum Streit, muss die Bank ihren Anspruch gegebenenfalls vor Gericht durchsetzen. Eine Ausnahme gilt, wenn die Bank den Kunden selbst des Betrugs verdächtigt und dies den zuständigen Behörden schriftlich mitteilt.

Verbraucherzentrale ist zufrieden

Die Verbraucherzentrale Südtirol begrüßt die Klarstellung. „Für die Konsument ist es vorteilhaft, wenn nach einem Betrug das Geld schnell wieder verfügbar ist“, erklärt Geschäftsführerin Gunde Bauhofer.

Wer eine unberechtigte Abbuchung bemerkt, sollte umgehend das betroffene Konto oder die Karte sperren lassen, Anzeige bei der Polizei erstatten und bei der Bank schriftlich die Rückerstattung verlangen. Die Verbraucherzentrale Südtirol bietet dazu Informationen und Beratung an.

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